Unter dem Begriff Hypothekenbank verstand man bis zum 19. Juli 2005 privatrechtliche Kreditinstitute, die inländische Grundstücke beliehen um mit den erworbenen Hypotheken gleichnamige Pfandbriefe ausgaben sowie inländischen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Darlehen gewährten.
Was Sie über die Hypothekenbank wissen sollten
Zum 19.Juli 2005 wurde verschiedene Gesetze über Pfandbriefe, Schuldverschreibungen und Hypotheken, darunter auch das Hypothekenbankgesetz, durch das Pfandbriefgesetz vereinheitlicht. Auf Basis dieser einheitlichen Rechtsgrundlage wurde das Spezialbankprinzip der betroffenen privatrechtlichen Kreditinstitute aufgelöst und die betroffenen Banken umbenannt in Pfandbriefbanken. Seit dem 19.Juli 2005 haben sich das Gros der früheren Hypothekenbanken unter neuem Namen im Verband deutscher Pfandbriefbanken zusammengeschlossen.
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