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Grundstück

Umgangssprachlich ist ein Grundstück ein äußerlich erkennbar abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. So weit so abstrakt. Einfacher: Ein Grundstück ist im wahrsten Sinne des Wortes die Grundlage eines Bauprojektes.

Das Grundstück als Rechtsbegriff

Ein Grundstück ist im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet. Es kann entweder als Personalfolium und als Realfolium aufgestellt sein. Des Weiteren kann ein Grundstück aus einem oder mehreren direkt angrenzenden Flurstücken bestehen. Auch ein Gewässer kann ein Grundstück sein. Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, das gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf. Grund und Boden sowie die damit fest verbundenen Gebäude und baulichen Anlagen bilden eine sachliche und rechtliche Einheit.

Der Wert eines Grundstückes

Für den individuellen Wert eines Grundstückes ist im Wesentlichen die Lage entscheidend. Eine zentrale Lage mit einer guten Infrastruktur hat einen hohen Grundstückswert zur Folge. Der Zuschnitt des Grundstücks beeinflusst zudem den Quadratmeterpreis eines Baugrundstückes entscheidend. Grundstücke mit verhältnismäßig hoher Tiefe haben so oft einen geringeren Wert.

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