Der Begriff der Grunderwerbsteuer beschreibt eine Steuer, die beim Abschluss eines Kaufvertrages oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts fällig wird.
Die Funktion der Grunderwerbsteuer
Die Höhe der Grunderwerbsteuer kann jedes Bundesland selbst festlegen. Den höchsten Satz verlangt das Bundesland Berlin mit 4,5 Prozent. Egal ob Sie ihr Grundstück in Berlin oder anderswo erwerben. Sobald der rechtmäßige Kauf eines Grundstücks vollzogen ist, wird ein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks ausgelöst. Die Grunderwerbsteuer muss vom Käufer gezahlt werden, bevor dieser ins Grundbuch eingetragen wird.
Dafür muss der Steuerpflichtige bei dem für ihn zuständigen Finanzamt den Kauf anzeigen. Anschließend folgt der schriftliche Steuerbescheid. Sobald die Grunderwerbsteuer vom Käufer gezahlt wurde, erteilt der Fiskus die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst mit dieser Bescheinigung ist es dem Käufer möglich sich als neuer Eigentümer des erworbenen Grundstücks ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Das müssen Sie über die Grunderwerbsteuer wissen
Wollen Sie ein Haus bauen und dafür ein Grundstück kaufen, sollte der Kauf des Grundstücks unabhängig von dem Architekturbüro oder der Baufirma erfolgen, welches sie mit dem Bau des Hauses beauftragt haben. Grund: Sobald Sie Haus und Grundstück parallel bei einer Bauunternehmung erwerben, werden mehrere tausend Euro an Grunderwerbsteuer fällig. Tipp: Grundstückkauf und Hausbau nie in ein und demselben Vertrag festhalten.
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