Der Begriff des Finanzberaters ist die gesetzlich nicht geschützte Bezeichnung eines Beraters, der seine Kunden über Geldanlagen und Kredite berät. Diese Beratung erfolgt entweder im Rahmen einer systematischen Finanzplanung oder anlassbezogen.
Bezahlungsformen des Finanzberaters
Bei der Bezahlung eines Finanzberaters werden üblicher Weise zwei Formen unterschieden. Während bei einer honorarbezogenen Bezahlung des Beraters die beratenen Kunden für die Bezahlung aufkommen, erfolgt die Bezahlung eines Beraters der provisionsbezogen arbeitet, durch die Provisionen der Anbieter der verkauften Finanzprodukte.
Berufsformen des Finanzberaters
Ein Finanzberater ist dann ein so genannter Einfirmenagent, wenn dieser ausschließlich die Produkte eines Unternehmens verkauft. Als Mehrfachagent wird ein Finanzberater hingegen bezeichnet, wenn dieser die Produkte mehrerer Unternehmen verkauft. Verkauft ein Finanzberater zwar die Produkte mehrerer Unternehmen, ist jedoch vetraglich an einen bestimmten Finanzdienstleister gebunden, wird als Handelsvertreter bezeichnet. Schließlich gibt es die Berufsform des Honorarberaters. Dies ist dann zutreffend, wenn ein Finanzberater die Produkte mehrerer Unternehmen verkauft - ohne dass er eine vertragliche Bringschuld an etwaige Finanzdienstleister zu leisten hat.
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