Das Disagio, auch als Damnum bezeichnet, bedeutet übersetzt Auszahlungskursverlust und bezeichnet die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens. Diese Differenz muss der Darlehensnehmer (z.B. Bauherr) an den Darlehensgeber (Kreditinstitut) bei der Auszahlung des Darlehens leisten.
Die Höhe des Disagio
Die Höhe des Disagio wird gewöhnlich in Prozent vom gesamten Darlehensbetrag ausgedrückt. Durch diesen Prozentsatz wird eine Zinsvorauszahlung geleistet, die vor der Auszahlung vom eigentlichen Rückzahlungsbetrag des Darlehens einbehalten wird.
Wann ein Disagio für Sie von Vorteil ist
Da mit einem Disagio der Darlehensnominalzins niedriger ist, lohnt sich diese Vorauszahlung nur für Bauherren oder Käufer einer vermieteten Immobilie, da Eigenheimbesitzer diesen Abschlag steuerlich nicht absetzen können. Ein weitere Vorteil: Das Disagio hält bei Hypotheken die laufende Zinsbelastung für den Darlehensnehmer niedrig. Wird bei Abschluss eines Hypothekendarlehensvertrages ein Disagio vereinbart, bewirkt dies zudem die Verringerung des durch den Darlehensnehmer zu zahlenden Nominalzinssatzes, während sich der Effektivzins oftmals erhöht. Normalerweise verrechnet die Bank diesen Betrag umgehend mit dem Auszahlungsbetrag, der sich somit entsprechend um die Höhe des Disagios verringert.
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