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Betriebliche Altersvorsorge

Von betrieblicher Altersvorsorge kann dann gesprochen werden, wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern bestimmte Versorgungsleistungen für Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersvorsorge kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber finanziert werden.



Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge

Abhängig davon, wer die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bezahlt, spricht man von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer finanzierten Modellen. Mischformen sind in der Praxis durchaus üblich. In Deutschland ist die so genannte Entgeltumwandlung am häufigsten anzutreffen. Hier verzichtet der Arbeitnehmer zu Gunsten der betrieblichen Altersvorsorge auf einen Teil seines Gehalts. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zu 4% des Betrags der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Variante birgt steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge

Für den Fall, das ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls (Erreichen der Altersgrenze, Tod oder Invalidität) aus dem Unternehmen ausscheidet, bleibt ihm eine Anwartschaft auf die betriebliche Altersvorsorge erhalten — sofern die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Folgende Fristen gelten seit 2001 (Stand: März 2007): Bei Entgeltumwandlung sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen sofort erfüllt, bei arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersversorgung, wenn der Arbeitnehmer bei Austritt das 30. Lebensjahr vollendet hat und die Zusage mindestens 5 Jahre bestand. Für arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Zusagen für betriebliche Altersvorsorge, die vor 2001 erteilt wurden, gilt Alter 35/Zusagedauer 10 Jahre oder Alter 35/Zusagedauer 3 Jahre/Betriebszugehörigkeit 12 Jahre. Mit Ablauf des 31. Dezember 2005 sind aber auch Zusagen, die vor 2001 erteilt wurden, gesetzlich unverfallbar, wenn sie fünf Jahre bestanden haben und der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet hat.

Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge finden Sie bei ImmobilienScout24

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