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Bauträger

Ein Bauträger errichtet im eigenen Namen Gebäude. Bauträger können juristische Personen oder Unternehmen sein. Die meisten Bauträger errichten Wohngebäude zur gewerbsmäßigen Veräußerung.

Gewerbliche Bauträger

Diese Bauträger geben im Kontext der Entwicklung eines Grundstückes von der Architektenplanung bis zur Bauausführung alle Bauleistungen in Auftrag. Nur in den wenigsten Fällen erbringt der Bauherr eigene Bauleistungen. Die erstellten Gebäude werden sodann vollständig verkauft. Aus der Differenz der Gesamtherstellungskosten und der erzielten Verkaufspreise ergibt sich der Gewinn des Bauträgers.

Der Vertrag mit einem Bauträger

Der Bauträgervertrag ist eine juristische Mischung aus Kauf- und Werkvertrag und wird durch die Richtlinien der Makler- und Bauträgerverordnung geregelt. Der Vertrag mit einem Bauträger definiert die zu leistenden Abschlagszahlungen und legt fest, dass der Bauträger das Gebäude gemäß einer vorher getroffenen Vereinbarung zu errichten hat, um es anschließend an den Kunden oder Käufer zu übergeben.

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