Als Baugenehmigung bezeichnet man die amtliche Erlaubnis für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Die Baugenehmigung wird vom zuständigen Bauamt erteilt.
Vorraussetzungen der Baugenehmigung
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss zunächst der Bauantrag vollständig sein und außerdem den bauordnungsrechtlichen Vorschriften des Bundeslandes sowie den bauplanungsrechtlichen Vorschriften des Bundes entsprechen. Es empfiehlt sich auch, dem Antrag eine Einverständniserklärung der direkten Nachbarn des Bauprojektes beizufügen. Sobald die Baugenehmigung erteilt wurde, kann mit dem Bau begonnen werden.
Was tun bei Nichterteilung einer Baugenehmigung?
Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihnen eine Baugenehmigung zu Unrecht nicht erteilt wurde, so können Sie vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Zuvor sind Sie jedoch verpflichtet, beim Bauamt Widerspruch gegen die Nichterteilung der Genehmigung einzureichen. Erhalten Sie nach einiger Zeit keine Antwort vom Amt, können Sie innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht eine Verpflichtungsklage erheben. Auf diesem Wege kann das Bauamt dazu verpflichtet werden, Ihnen die Baugenehmigung zu erteilen.
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