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Bauamt

Am Bauamt kommt kein Bauherr vorbei. Bauämter sind kommunale, Landes- oder Bundesämter bzw. Ämter einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die sich mit Bauangelegenheiten beschäftigen.

Fiskalisch tätige Bauämter

Diese speziellen Bauämter übernehmen in verschiedener Ausprägung die Bautätigkeit der jeweiligen Körperschaft, der sie unterstellt sind. Das beinhaltet z. B. den Bau von Schulen, und Verwaltungsgebäuden sowie Straßen und Kanälen einer Gemeinde. Zu den Bauämtern mit fiskalischen Tätigkeiten gehören auch andere öffentliche Baubehörden wie Straßenbauämter, Wasserwirtschaftsämter, Staatliche Hochbauämter oder Autobahndirektionen, die die Bautätigkeit in ihrem jeweiligen Sektor überwachen.

Bauämter mit hoheitlichen Aufgaben

Die Aufgaben und Befugnisse dieser Bauämter oder Bauaufsichtsbehörden, wie sie auch genannt werden, sind in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Hoheitlich tätige Bauämter erteilen Baugenehmigungen und überprüfen auf Antrag die Vereinbarkeit von baulichen Anlagen mit den Vorschriften des öffentlichen Rechts. Bauämter können auch gegen so genannte Schwarzbauten einschreiten und ergreifen Maßnahmen zur allgemeinen Abwehr von Gefahren z.B. bei baufälligen Bauwerken.

Bauamt und weitere Bauthemen bei ImmobilienScout24

Bei ImmobilienScout24 haben wir viele Informationen rund um das Bauamt für Sie zusammengestellt.!

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