Die Bauabnahme markiert den Übergang eines Gebäudes von der Bau- in die Nutzungsphase. Vorraussetzung der Bauabnahme ist die Mängelfreiheit des errichteten Gebäudes.
Ausdrückliche und fiktive Bauabnahme
Bei der ausdrücklichen Bauabnahme teilt der Bauunternehmer dem Auftraggeber schriftlich mit, dass der Bau vollendet ist. Sodann hat der Bauherr zwölf Tage Zeit, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Bauleistung zu überzeugen. Hierfür empfiehlt sich ein Abnahmeprotokoll. Lässt der Bauherr diese Frist jedoch ungenutzt verstreichen, gilt der Bau als abgenommen. In diesem Fall spricht man von der fiktiven Bauabnahme.
Stillschweigende und förmliche Bauabnahme
Der stillschweigenden Bauabnahme liegt eine schlüssige Handlung des Bauherrn zugrunde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Haus direkt nach Fertigstellung weiterverkauft wird, oder der Bauherr etwa nach Fassadenarbeiten das Baugerüst entfernen lässt. Auch Einzug in das Gebäude oder Bezahlung der Rechnung gelten als stillschweigende Abnahme. Die förmliche Bauabnahme ist die empfehlenswerteste. Sie findet statt wenn entweder Bauherr oder Unternehmer es verlangen. Basis ist eine Besichtigung des Baus — auch mit Sachverständigen. Es sollte ein Abnahmeprotokoll angefertigt werden.
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