Die Auflassung gehört zum deutschen Zivilrecht und ist ein wichtiger Bestandteil der Übereignung unbeweglichen Eigentums. Die Auflassung ist am häufigsten bei Immobilien zu finden.
Zweck der Auflassung
Eine Auflassung ist im Grunde die Einigung von Verkäufer und Erwerber einer Immobilie über den Eigentumsübergang. Eine Auflassung ist beim Eigentumswechsel eines Grundstückes sogar per Gesetz vorgeschrieben, weil im deutschen Recht der Wechsel des Eigentümers nicht schon mit dem Kaufvertrag beginnt. Weil der Eintrag in das Grundbuch, der auf die Auflassung folgt, mitunter Monate dauern kann, ist es angebracht, beim Grundbuchamt eine Auflassungsvormerkung zu hinterlegen. Dieser sichert den Anspruch des Käufers auf die erworbene Immobilie rechtsverbindlich ab.
Das ist bei einer Auflassung zu beachten
Im deutschen Recht ist der Prozess der Auflassung eindeutig geregelt. Hierzu müssen sich Käufer und Verkäufer (oder deren Vertreter) des zu übereignenden Grundstückes bei einem Notar einfinden. Damit die Auflassung vom Notar an das Grundbuchamt übergeben werden kann, ist eine öffentliche Beurkundung nötig. Die Auflassung wird normalerweise in den Kaufvertrag einer Immobilie übernommen. Mit der Eintragung des Eigentümerwechsels in das Grundbuch erfolgt die Übertragung des Gegenstandes der Auflassung an den neuen Eigentümer.
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