Der Architektenvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr über die Erbringung von vergütungspflichtigen Architektenleistungen.
So kommt ein Architektenvertrag zustande
Ein Architektenvertrag setzt voraus, dass sich Bauherr und Architekt über alle wesentlichen Bedingungen des vertraglichen Miteinanders einig sind. Wesentliche Bedingungen sind die Aufgaben des Architekten und die Vergütung durch den Bauherrn. Dies ist sowohl schriftlich als auch mündlich möglich. Wichtig ist hierbei jedoch immer, dass sich beide Vertragspartner über die gegenseitigen Absichten und Erklärungen im Klaren sind.
Grundleistungen des Architektenvertrages
Der Gesetzgeber sieht folgende Leistungsphasen vor, die ein Architektenvertrag abdecken muss: Die Grundlagenermittlung (hauptsächlich beratend), Vorplanung (Zielkatalog, Planungskonzept und Lösungsmöglichkeiten darstellen), Entwurfsplanung inkl. Kostenübersicht, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung (Darstellung der Ergebnisse der Entwurfs- und Genehmigungsplanung), Vergabevorbereitung (Einholen und Vergleichen von relevanten Unternehmen), und abschließend Objektüberwachung, -betreuung und —dokumentation.
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