Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen Rente, die zweite Säule der Altersvorsorge. Sie liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt.
Das Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine Sozialleistung des Arbeitgebers zu welcher er nicht verpflichtet ist. Die betriebliche Altersvorsorge wird vom Arbeitgeber für seine Arbeitgeber abgeschlossen. Im Versicherungsfall erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen die Versicherungssumme entweder direkt vom Versicherungsunternehmen oder über den Arbeitgeber
Die Entgeltumwandlung als Hauptform der betrieblichen Altersvorsorge
Je nachdem, wer die Beiträge bezahlt, spricht man von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer finanzierten Versorgungen. Allerdings muss nicht jede betriebliche Altersversorgung ausfinanziert werden, insbesondere bei Direktzusagen und Unterstützungskassen kommt dies in der Praxis auch oft vor. Auch wenn Mischformen üblich sind, die häufigste Art der betrieblichen Altersversorgung ist die Entgeltumwandlung. Diese kann von Arbeitgeber und/oder vom Arbeitnehmer finanziert werden. Die Entgeltumwandlung führt dazu, dass der Arbeitnehmer auf Gehalt verzichtet und im Gegenzug vom Arbeitgeber eine wertgleiche Versorgungszusage erhält.
Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
Verschiedene Paragraphen des Einkommensteuergesetzes dienen dazu, die betriebliche Altersversorgung attraktiv für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber zu machen. Beiträge können steuerfrei eingezahlt werden, dafür müssen die Leistungen in voller Höhe versteuert werden. Problematisch aus Sicht der betrieblichen Altersversorgung sind dabei Riester-Renten. Die Beiträge bleiben zwar bis zu einer gewissen Höhe frei von Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Beiträge aber weiter an. Da auch die Leistungen aus einer Riester-Rente einkommensteuer- und sozialabgabenpflichtig sind, verliert die Riester-Rente im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gegenüber privaten geförderten Altersvorsorgeverträgen an Attraktivität.
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Altersvorsorge: weiterführende Informationen