Als Arzt oder Praxisgemeinschaft haben Sie meist besondere Ansprüche an ein Mietobjekt.
Zunächst sollte eine umweltbiologische Berücksichtigung der Ausstattung von Arztpraxen und Klinikräumen bereits beim Anmieten der Praxis berücksichtigt werden. Eine umweltgerechte Arztpraxis oder Klinik sollte grundsätzlich in einem baubiologisch gesunden Gebäude untergebracht sein. Auch der Innenausbau einer Arztpraxis sollte mit Materialien erfolgen, die geringes Ausgasungspotential besitzen.
Darüber hinaus sollte ein wirtschaftlicher Aspekt bei der Miete von Arztpraxen berücksichtigt werden. Arztpraxen fallen unter die Regelungen von Gewerbemieten oder Pachtverträgen. Im Unterschied zur Wohnraummiete, wo die Höhe des Mietzinses nach oben durch die so genannte Ortsüblichkeit begrenzt ist, fehlt eine solche Regelung bei Gewerbemieten und Pachtverträgen. Dies betrifft natürlich auch Mietverträge für die Arztpraxis.
Im Wohnraummietrecht kann auf Mietwerttabellen und Mietspiegel zurückgegriffen werden, die eine ortsübliche Vergleichsmiete darstellen. Bei der gewerblichen Miete existieren wenig vergleichbare statistischen Werte.
Zur Bestimmung einer angemessenen Miete, gibt für die gewerbliche Miete verschiedene Methoden, die sich an den Erträgen, die ein in einer bestimmten Branche tätiger Mieter durchschnittlich erwirtschaften kann orientieren. Angemessen wäre danach die Miete für eine Arztpraxis, wenn es für den Arzt bei einer ordentlichen Führung seiner Geschäfte noch möglich ist, Gewinne zu erzielen.
Weitere Informationen zu Arztpraxen finden Sie im
Medizinportal und
Arztverzeichnis Med-Kolleg.
Arztpraxen mieten: weiterführende Informationen