Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks beziehen soll.

Die zu diesem Zeitpunkt auf dem Grundstücksmarkt vorherrschenden allgemeinen Wertverhältnisse sind maßgebend für die Wertermittlung. Es kann dabei ein gegenwärtiger, aber auch – im Falle einer sogenannten retrograden Verkehrswertermittlung – ein zurückliegender Zeitpunkt gewählt werden.

Der bestellte Gutachter darf die künftige Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt nicht prognostizieren, er hat sich allein auf den Zeitpunkt des Stichtages zu beschränken. Zwischen der Zeit vom Wertermittlungsstichtag des Gutachtens bis zum Versteigerungstermin kann jedoch eine längere Zeitspanne liegen. Somit entsprechen manche Bewertungen und Einschätzungen nicht immer den aktuellen Begebenheiten.

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