Der Mietpreis bezeichnet die Kosten, die ein Eigentümer dem Mieter einer Immobilie, üblicherweise monatlich, in Rechnung stellt. Der Mietpreis richtet sich vor allem nach der Größe und Lage der Wohnung. 

Geregelt wird dies im Mietvertrag, der zwischen beiden Parteien geschlossen wird. Beim Mietvertrag über Wohnraum gibt es in Deutschland keinen Formzwang. In der Regel sind in ihm jedoch neben dem Mietpreis noch zahlreiche andere Rechte und Pflichten geregelt.

Eine Übersicht über ortsübliche Mietpreise findet sich in vielen Städten und Gemeinden im örtlichen Mietindex, auch Mietspiegel genannt. Allerdings werden diese in der Regel nur alle 2 Jahre aktualisiert.

Du möchtest verkaufen? Prüfe ganz einfach, wie viel deine Immobilie wert ist.

Kostenlos
Marktwert-Rechner

  • Individuelle Bewertung Ihrer Immobilie
  • Basierend auf aktuellen Preisdaten
  • Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an

    Der Mietpreis richtet sich vor allem nach der Größe und Lage der Wohnung. Dabei sind kleine Wohnungen oft verhältnismäßig teurer als größere Wohnungen, da die Nachfrage meist höher ist.

    Der Mietspiegel einer Stadt oder Gemeinde gibt an, wie hoch der Mietpreis von vergleichbaren Wohnungen ist. Grundlage bilden hier ausschließlich freifinanzierte Wohnungen. Gemeinden sind nicht verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Wenn es einen Mietspiegel gibt, dürfen Mieterhöhungen nur im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete stattfinden.

    Mietpreis wird durch Lage und Ausstattung bestimmt

    Bei der Einschätzung eines angemessenen Mietpreises spielen Faktoren wie die infrastrukturelle Anbindung, das Baujahr des Hauses, die Ausstattung der Wohnung und die Energieeffizienz eine Rolle. Zentrale Lagen mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr rechtfertigen einen höheren Mietpreis als eine dezentrale Lage, die nur schwer zu erreichen ist.

    Auch eine gute Ausstattung der Wohnung wirkt sich auf den Mietpreis aus. Parkettböden, eine Einbauküche und Fußbodenheizungen kosten den Mieter mehr als Linoleumböden und Nachtspeicheröfen. Die Miete ist monatlich an den Vermieter zu entrichten. Ist der Mieter mit zwei Mietzahlungen im Rückstand, kann der Vermieter ihm fristlos kündigen.

    Artikel herunterladen
    Artikel melden
    Vielen Dank!
    Wir haben Ihr Feedback erhalten.
    Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

    Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

    War dieser Artikel hilfreich?
    Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
    Vielen Dank
    Wir haben die Bewertung erhalten.