Wenn du einen Grundstückswert in Erfahrung bringen möchtest, bist du beim Gutachterausschuss an der richtigen Adresse. Er sammelt wichtige Daten rund um Grundstückswerte und trägt damit zur Transparenz des Grundstücksmarktes bei. 

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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Gutachterausschüsse führen Kaufpreissammlungen und ermitteln die Verkehrswerte von Immobilien.

  • Der §193 BauBG beschreibt die einzelnen Tätigkeitsfelder. Unter anderem erstellt er jährlich einen Marktbericht als Überblick über den allgemeinen Grundstücksmarkt der Region.

  • Für Eigentümer:innen gilt eine Duldungspflicht. Du musst den Gutachter in deine Immobilie lassen.

  • Mit der kostenlosen Immobilienbewertung erhältst du eine erste Einschätzung darüber, welcher Preis für dein Haus oder deine Wohnung angemessen ist.

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  • Was ist ein Gutachterausschuss? – Definition

    Verkehrswertgutachten, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte – damit beschäftigen sich die Gutachterausschüsse der jeweiligen Städte oder Regionen. Die Aufgabe der Gutachterausschüsse ist also die Gewährleistung der Transparenz des Grundstücksmarktes, indem wichtige Informationen über Grundstückswerte und Marktzusammenhänge gesammelt, berechnet und veröffentlicht werden. 

    Gutachterausschüsse haben beispielsweise die Aufgabe, eine Kaufpreissammlung zu führen und die Verkehrswerte von Immobilien zu ermitteln

    Die Institution Gutachterausschuss wurde als ein unabhängiges Gremium 1960 im Zusammenhang mit dem Bundesbaugesetz (BauBG) geschaffen. 


    Gutachterausschüsse: Informationen und Gebühren

    Viele der Informationen – bis auf die Kaufpreissammlung – stehen jedem Bundesbürger, häufig gegen eine Gebühr, bei dem jeweils zuständigen Gutachterausschuss zur Verfügung.  

    Den Bodenrichtwert, also den jeweils aktuellen Kaufpreis pro Quadratmeter – kannst du beispielsweise online auf einer Karte einsehen. Aus diesem Wert, multipliziert mit der Grundstücksfläche, ergibt sich der Grundstückswert. Allerdings handelt es sich hierbei nur um einen durchschnittlichen Richtwert, der zwar die Lage, aber viele andere Faktoren nicht berücksichtigt. Es kann daher Sinn ergeben, zusätzlich ein Gutachten bei einer Fachkraft zu beauftragen, wenn ein Hausverkauf ansteht.  

    Sollten mehr Informationen als der reine Grundstückswert und Beratung gewünscht sein, kannst du dich direkt an den zuständigen Gutachterausschuss wenden, um einen Überblick über die herrschenden Immobilienwerte im jeweiligen Stadtgebiet zu gewinnen. Mithilfe der Grundstücksmarktberichte erhältst du einen besseren Eindruck von der Marktlage, aber auch Banken greifen für Beleihungswertgutachten darauf zurück.  

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    Grundstücksmarktbericht ordern – so geht’s

    Bei den meisten Gutachterausschüssen hast du die Wahl zwischen einer gedruckten oder eine online Variante. Es fallen Gebühren von ca. 30 Euro an, etwas weniger bei Selbstabholung. Am besten informierst du dich auf der Website deines für dich zuständigen Gutachterausschusses über die genauen Konditionen.

    Wie sind Gutachterausschüsse organisiert?

    Gutachterausschüsse bestehen aus einem:r Vorsitzenden, und weiteren ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen aus dem Berufsfeld der Immobiliengutachter:innen, außerdem einem:einer Mitarbeiter:in der Finanzbehörde. Der Gutachterausschuss kann entweder dem Landratsamt, dem Katasteramt oder dem Vermessungsamt der jeweiligen Stadt oder Region zugeordnet sein. Dementsprechend muss sich der:die Vorsitzende Beamt:in in einem Angestelltenverhältnis mit der entsprechenden Behörde befinden. 

    Da Interessenskonflikte grundsätzlich vermieden werden sollen, dürfen die Mitglieder des Gutachterausschusses nicht behördlich mit der Verwaltung der Immobilie beauftragt werden

    Gutachterausschuss – Aufgaben

    Gutachterausschuss im Büro

    Der Gutachterausschusses ist mittels § 192 Baugesetzbuch (BauGB) in der oben genannten Konstellation dazu legitimiert, seine Aufgaben wahrzunehmen. Zu seinen Aufgaben gehören gemäß § 193 ff BauGB

    • Erstellung und Auswertung der Kaufpreissammlung. Dafür ist es notwendig, Bodenrichtwerte zu ermitteln.  
    • Erstellung von Verkehrswertgutachten 
    • Erstellung von Gutachten bei Enteignungen oder anderen Vermögensnachteilen 
    • Berechnung von Daten zur Wertermittlung (Liegenschaftszinsen, Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren) 

    Die Erstellung der Verkehrswertgutachten von Grundstücken, die Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung und die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten gehören zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, während die Erstellung von Mietwertübersichten und Grundstücksmarktberichten nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, aber dennoch von Gutachterausschüssen übernommen werden.  

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    Präzisierende Rechtsgrundlagen

    Während das Baugesetzbuch die rechtliche Grundlage legt für Befugnis und Aufgabenspektrum des Gutachterausschusses, sind die Gesetze zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauBG) sowie die Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) von praktischer Bedeutung.

    Kaufpreissammlung

    Eine wesentliche Aufgabe ist die Führung der Kaufpreissammlung zur Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Erbbaurechte. Dafür sammeln die Gutachter:innen Informationen zum jeweiligen Grundstücksmarkt und können aus den Kaufpreisen sowie vielen Einzelaspekten zur Immobilie wichtige Basisinformationen zum regionalen Grundstücksmarkt ableiten. 

    Bodenrichtwertermittlung

    Ein wichtiges Tätigkeitsfeld der Gutachterausschüsse ist die Ermittlung der Bodenrichtwerte. Diese Bodenrichtwerte werden auf Karten eingezeichnet und veröffentlicht. Zusätzlich erstellt der Ausschuss ein Verkehrswertgutachten für bebaute oder unbebaute Grundstücke. Die Vorgaben an die Antragsteller:innen und die Kosten für ein Gutachten des Ausschusses sind durch die jeweiligen Gutachterausschüsse der Länder geregelt

    Marktbericht erstellen

    Einmal jährlich erstellt der Gutachterausschuss einen Marktbericht. In diesem Bericht wird über die Arbeit des Ausschusses sowie über die Umsätze am Grundstücksmarkt informiert. Der Grundstücksmarktbericht wird dem Oberen Gutachterausschuss vorgelegt. Fachleuten dient dieser Marktbericht dazu, einen Überblick über den regionalen Grundstücksmarkt zu erhalten.

    Darf man den Gutachterausschuss ignorieren oder ist Zusammenarbeit Pflicht?

    Der Gutachterausschuss kann mündliche und schriftliche Auskünfte über Grundstücke einholen – die präzisen Befugnisse sind im § 197 BauGB geregelt. Der Gutachterausschuss darf Grundstücke und Wohnungen betreten (Auskunftsrecht), muss für das Betreten der Wohnung jedoch vorab durch Wohnungsinhaber:innen eine Zustimmung einholen

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    Gerichte und Behörden müssen Hilfe leisten

    Gerichte und Behörden haben Rechts- und Amtshilfe zu leisten, damit der Gutachterausschuss seinen Aufgaben vollständig nachgehen kann. Notare sind nach § 195 BauGB verpflichtet, eine Abschrift von jedem Kaufvertrag über eine Immobilie an den Gutachterausschuss zu senden.

    FAQ: Häufige Fragen zum Gutachterausschuss

    Was ist ein Gutachterausschuss? 

    Hierbei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium, das 1960 im Zusammenhang mit dem Bundesbaugesetz geschaffen wurde. Es erhebt Daten zu Grundstückspreisen, berechnet und veröffentlicht sie. Der Gutachterausschuss erstellt jährlich einen Marktbericht.  

    Was ist eine Kaufpreissammlung? 

    Die Kaufpreissammlung anzulegen, ist eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses. Die Informationen dafür entstammen Kaufverträgen mit Kaufpreisen und anderen Aspekten, die in der Masse Rückschlüsse auf den regionalen Grundstücksmarkt zulassen.  

    Was sagt der Bodenrichtwert aus?

    Der Bodenrichtwert bestimmt in einer definierten Richtwertzone den Durchschnittswert für Grundstücke pro Quadratmeter. Multipliziert mit der Grundstücksfläche, ergibt sich der Bodenwert. 

    Wie setzt sich ein Gutachterausschuss zusammen?

    Laut § 192 BauGB besteht ein Gutachterausschuss aus einem:einer Vorsitzenden sowie aus ehrenamtlichen Immobiliensachverständigen. Für Themen wie Bodenrichtwerte sollte ein:e Mitarbeiter:in der Finanzbehörden ebenfalls Mitglied sein. 

    Ist die Arbeit des Gutachterausschusses verpflichtend? 

    Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Gutachterausschuss zur Führung einer Kaufpreissammlung verpflichtet. Notare sind nach § 195 BauGB verpflichtet, eine Abschrift von jedem Kaufvertrag über eine Immobilie an den Gutachterausschuss zu senden. Gerichten und Behörden müssen Hilfe leisten. 

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    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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