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Die Norm DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ formuliert die Anforderungen, die mindestens an den sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz von Gebäuden und einzelnen Bauteilen zu stellen sind. DIN-Normen werden vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN), der bedeutendsten deutschen Normungsorganisation, erarbeitet.

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  • Teile der DIN 4108

    Die Norm DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ besteht insgesamt aus sieben Teilen: 

    • DIN 4108-1 befasst sich mit Einheiten und Größen rund um den Wärme- und Feuchteschutz.
    • In DIN 4108-2 werden die mindestens an den Wärmeschutz zu stellenden Anforderungen formuliert.
    • DIN 4108-3 regelt die Anforderungen und Berechnungsverfahren für den klimabedingten Feuchteschutz. Zudem werden Hinweise zur Planung und Durchführung gegeben. 
    • Die feuchte- und wärmeschutztechnischen Bemessungswerte sind in DIN V 4108-4 festgehalten. 
    • DIN V 4108-6 befasst sich mit der Ermittlung des Jahresheizenergie- und Jahresheizwärmebedarfs.
    • Die Anforderungen sowie Planungs- und Ausführungshinweise zur Luftdichtheit von Gebäuden werden in DIN 4108-7 formuliert.
    • DIN 4108-10 regelt die Anforderungen an werkmäßig erzeugte Wärmedämmstoffe.
    Darüber hinaus gehören zur DIN 4108 noch zwei Beiblätter. 

    Geltungsbereich der DIN 4108

    Grundsätzlich ist die DIN 4108 anzuwenden, wenn Aufenthaltsräume in Hochbauten geplant und gebaut werden, die aufgrund ihres Nutzungszwecks dazu bestimmt sind, auf mehr als 19 Grad Celsius beheizt zu werden. Gleiches gilt für zu Aufenthaltsräumen gehörende Nebenräume.

    Zu den Gebäuden, die bestimmungsgemäß auf normale Innentemperaturen von über 19 Grad beheizt werden, zählen Wohngebäude, Verwaltungs- und Bürogebäude, Krankenhäuser, Schulen, Geschäfts- und Warenhäuser, Gebäude mit Gaststättengewerbe und Betriebsstätten mit Innentemperaturen von mehr als 19 Grad Celsius.

    Die Bedeutung der DIN 4108 nimmt auf mittlere Sicht angesichts der Neuerungen der Energieeinsparverordnung jedoch stetig ab, da die EnEV künftig auf die DIN V 18599 als verbindliche Norm Bezug nimmt. Diese Normenreihe bezieht sich auf die Ermittlung des Primär-, Nutz- und Endenergiebedarfs für Lüftung, Kühlung, Heizung, Beleuchtung und Trinkwarmwasser von Gebäuden.


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