5.000 Euro für eine uralte Einbauküche? 2.000 Euro und die Wohnung ist sofort frei? Derartige Forderungen hören Wohnungssuchende gelegentlich von Vermieter:in, aber auch Vormieter:in. Diese Extras sind auch bekannt als Abstands- oder Ablösezahlungen. Doch was ist eigentlich erlaubt?

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Das Wichtigste in Kürze
  • Die Abstandszahlung meint die Zahlung für ein bestimmtes Einzugsdatum an den:die bisherige Mieter:in.

  • Dagegen soll der Ablösebetrag den Restwert von Einbauküchen oder Fußböden ausgleichen.

  • Die Abstandzahlung ist gesetzeswidrig, lediglich Umzugskosten dürfen weiterberechnet werden.

  • Für den Ablösepreis gibt es eine bestimmte Formel, um den Restwert zu ermitteln

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  • Nicht verwechseln: Abstandszahlung und Ablöse

    Abstand:
    Als Abstand bezeichnet man eine Zahlung für ein bestimmtes Einzugsdatum. Vormieter:innen machen die Wohnung möglicherweise ein paar Wochen früher frei und lassen sich das bezahlen.

    Solche Vereinbarungen sind gesetzeswidrig. Ausschließlich die Übernahme von Umzugskosten dürfen verlangt werden, allerdings auch nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur gegen Vorlage von Nachweisen, also Rechnungen.

    Die neuen Mieter:innen müssen solchen Kosten vorher zugestimmt haben. Vormieter:innen dürfen nicht ohne Absprache die Umzugskosten weitergeben. Idealerweise einigt man sich auf eine Obergrenze. Dann gibt es keine bösen Überraschungen.

    Ablöse:
    Bei der Ablöse zahlen Nachmieter:innen kein Geld für einen früheren Einzug, sondern für das alte Mobiliar. Das kann eine Einbauküche sein oder auch ein Fußboden.

    Das betrifft Ein- und Umbauten, die den Wert der Wohnung nachhaltig steigern, also etwa eine neue Heizung, ein modernes Bad oder ein werthaltiger Fußbodenbelag. Alles Dinge, die man beim Auszug nicht mitnehmen kann, aber einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung hat. Hier gibt es eine Vorlage für die Vereinbarung einer Ablösezahlung

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    Muss man eine Ablöse zahlen?

    Eine Ablösezahlung darf nicht erzwungen werden. Das bedeutet, man kann theoretisch darum bitten, dass die Küche abmontiert wird.  Das ist in Gegenden mit hoher Nachfrage so eine Sache. Möglicherweise haben Vormieter:innen auch das Vorschlagsrecht bei der Nachmietersuche … und wollen ihre Küche nicht mitnehmen.

    In 4 Schritten zum Ablösepreis

    Die Ablösesumme darfst du grundsätzlich frei verhandeln. Doch es gibt eine konkrete Formel für die Ermittlung des sogenannten Zeitwertes. Sie hilft dabei, einen fairen Preis zu ermitteln. Unsere Beispielrechnung führen wir an einer Küche durch. Da Einbauküchen maßgeschneidert sind, werden sie oft in der Wohnung gelassen. Du könntest dieselbe Rechnung aber auch für andere Möbelstücke vornehmen. Das funktioniert in vier einfachen Schritten. 

    1. Recherchiere, ob die Beispielsküche noch zu bekommen ist und wie viel sie kostet. Dann betrachtest du die Wertminderung. Rund ein Viertel des Preises ziehst du für das erste Jahr ab und 4 Prozent für jedes weitere Jahr, in der die Küche bereits in Benutzung ist.

      Beispiel:
      Die Küche hat 10.000 Euro gekostet und wurde vor 5 Jahren installiert. Du ziehst grob 2.500 Euro für das erste Jahr ab und 1.600 Euro für die nachfolgenden vier Jahre. Du kommst auf die Zwischensumme von 5.900.

    2. Je nach Qualität kannst du nun die Restnutzungsdauer ermitteln. Im mittleren Preissegment kann man mit einer Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren rechnen – bei teuren Küchen sind es 10 Jahre mehr, bei billigen Küchen 5 Jahre weniger.

      Beispiel: Die Küche für 10.000 Euro Neupreis hat durch die Wertminderung von 5 Jahre Nutzung noch Restnutzungsdauer von 10 Jahren.

    3. Die Zwischensumme der Küche malgenommen mit der Restnutzungsdauer.

      Beispiel:
      Die Zwischensumme nach Wertminderung von 5.900 x 10 Jahre Restnutzung = 59.000

    4. Dieser Wert wird mit der Gesamtnutzungsdauer minus 1 geteilt

      Beispiel:
      59.000 ÷ 14 = 4.214,29 Euro. So viel kann von den Nachmieter:innen für die Küche verlangt werden.

    Kleinere Schäden können noch abgezogen werden – zum Beispiel kaputte Griffe oder verklemmte Schubladen. Genauso können weitere Einbauten noch zum Preisaufschlag führen. Dieser darf höchstens die Hälfte des Gesamtpreises ausmachen.

    Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).

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    Tipp:

    Als MieterPlus-Nutzer kannst du eine kostenlose Mietrechtsberatung in Anspruch nehmen. So bist du bei strittigen Fragen gut beraten.

    FAQ: Häufige Fragen zur Abstandszahlung

    Was bedeutet Abstand bei Wohnungen?

    Der Abstand ist mit einer Zahlung verbunden an den Vermieter oder Vormieter, damit die Wohnung zum gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung steht. Sie soll vom Wohnungssuchenden gezahlt werden.

    Ist Abstand das Gleiche wie Ablöse?

    Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, obwohl sie nicht das Gleiche meinen. Während durch eine Abstandszahlung der Zeitpunkt des möglichen Einzugs beeinflusst werden soll, ist die Ablöse eine  Entschädigung für Mobiliar oder Ausstattung wie eine Einbauküche oder teurer Fußbodenbelag.

     Sind Abstandszahlungen erlaubt?

    Nach § 4a I 1 WoVermittG sind Abstandsvereinbarungen unwirksam. Vermieter:innen oder Vormieter:innen dürfen von einem:einer wohnungssuchenden Mieter:in weder eine Maklerprovision, eine Auszugsprämie oder eine Abstandzahlung fordern. Dagegen sind Ablösevereinbarungen zulässig.

    Wie berechnet man eine Ablöse?

    Der Neupreis einer fünf Jahre alten Küche von 10.000 Euro wird im ersten Jahr um ein Viertel reduziert, für alle folgenden 4 Jahre um 4 %. 

    • 10.000 - 2.500 - 1.600 = 5.900. 
    • Die Restnutzungsdauer multipliziert mit 10 Jahren ergibt 59.000.  
    • Dieser Wert wird durch 14 geteilt (entspricht Gesamtnutzungsdauer minus eins).  
    • Ergebnis: 4.214,29 Euro können für die Küche verlangt werden.
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    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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