Homeoffice

Was muss man bei Heimarbeit beachten?

Homeoffice einrichten und von zu Hause arbeiten: Besonders in Zeiten von Corona fragen sich Viele, ob die Heimarbeit nun steuerliche absetzbar ist. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Homeoffice steuerlich absetzen können.


Viele Selbstständige arbeiten von Zuhause aus. Rechtlich betrachtet macht es aber einen Unterschied, ob eine Wohnung privat oder zu gewerblichen Zwecken gemietet wird. Daher ist es wichtig, die Grenzen der teilgewerblichen Nutzung zu kennen – und sich gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen.

Das Mietrecht unterscheidet, ob Sie eine Wohnung einfach nur mieten, um darin zu leben – oder ob Sie dort ein Gewerbe betreiben. Ein Grund dafür ist, dass der Mieterschutz nur für den privaten Wohnraum gilt. Für gewerbliche Mietverträge gibt es solche Einschränkungen nicht.


Homeoffice und Corona - Gibt es Steuererleichterung?

Eigentlich hat man Chencen für eine Steuererleichterung für die Arbeit im Homeoffice nur, wenn der eigentliche Arbeitsort nicht mehr zugänglich ist und Heimarbeit angeordnet wird. Außerdem ist nur ein Arbeitszimmer steuerlich absetzbar, das klar von den Privaträumen abgegrenzt ist. Ein Laptop auf dem Küchentisch reicht nicht aus.

Aufgrund der Corona-Pandemie kannst du für die Jahre 2020 und 2021 das Homeoffce von der Einkommensteuer absetzen – auch ohne ein separates Arbeitszimmer. Fünf Euro können pauschal für jeden Tag, den du von zu Hause gearbeitet hast abgezogen werden. Das sind maximal 600 Euro pro Jahr. Außerdem können Arbeitsmittel wie Computer oder Handy oder gegebenenfalls auch Telefon- und Internetkosten abgeschrieben werden.


Schreibtischarbeit in der Regel unproblematisch

Aber die gewerbliche Nutzung einer normalen Mietwohnung ist nicht nur formalrechtlich, sondern auch aufgrund möglicher Störfaktoren stark begrenzt. Solange Ihre selbstständige Tätigkeit nach außen nicht sichtbar wird oder Sie lediglich ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, ist das Ganze unproblematisch. Sie können und sollten sich mit einer Erlaubnis des Vermieters absichern. Er muss die berufliche Nutzung laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs erlauben, wenn sich keine unzumutbaren Nachteile oder Belästigungen für ihn oder andere Mieter ergeben, kein größeres Kundenaufkommen zu erwarten ist und keine größeren baulichen Veränderungen notwendig sind.

Tätigkeit mit Außenwirkung

Anders ist es, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, Kunden und Lieferanten zu Ihnen kommen oder die Selbstständigkeit aus anderen Gründen störend wirkt. Ist mit der Tätigkeit eine Außenwirkung verbunden, wird es eng. Schon ein Firmenschild an der Tür oder am Briefkasten kann auf eine solche Außenwirkung hindeuten. Vielfach mussten sich schon die Gerichte mit der teilgewerblichen Nutzung beschäftigen. Zum Beispiel, weil lauter Musikunterricht die Nachbarn störte, weil Besucher und Lieferanten den Parkplatz des Hauses blockierten oder weil das Kosmetikstudio in der Wohnung zu viel Kundschaft hatte.

Vermieter um Erlaubnis fragen

Um Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden, sollten Sie sich mit Ihrem Vermieter über den geplanten Umfang der gewerblichen Nutzung abstimmen und das dann auch vertraglich festhalten. Wenn Sie Ihren Vermieter nicht informieren, riskieren Sie unter Umständen die fristlose Kündigung.

Allerdings kann nicht nur der Vermieter Ärger machen. Auch baurechtliche Vorgaben der Stadt untersagen beispielsweise in reinen Wohngebieten Tätigkeiten, von denen eine Störung ausgehen kann. Hier ist es wichtig, sich mit der jeweiligen Baunutzungsverordnung vertraut zu machen. Was bei Ihnen vor Ort gilt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. In einem allgemeinen Wohngebiet muss die teilgewerbliche Nutzung bei der Bauaufsicht angemeldet werden. In einem reinen Wohngebiet ist jede Nutzung unzulässig, die die Nachbarschaft stört. Hinzu kommen in Berlin sowie in zahlreichen Städten Baden-Württembergs sogenannte Zweckentfremdungsverbote: Damit soll verhindert werden, dass Mietwohnungen zu Gewerbeflächen umfunktioniert werden. Auch hier müssen Sie eine geplante teilgewerbliche Nutzung genehmigen lassen. Ob auch in Ihrer Gemeinde ein Zweckentfremdungsverbot verhängt wurde, erfahren Sie bei der städtischen Verwaltung.

Wie Sie Ihr Homeoffice absetzen können

Dass Sie einen Raum zum Arbeiten benötigen, ist auch dem Finanzamt klar. Wenn Sie ein Büro daheim haben, können Sie die Kosten dafür aber nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen.

Die Finanzverwaltung unterscheidet sehr streng zwischen Arbeit und Privatleben. Kosten privater Lebensführung dürfen Sie steuerlich gar nicht geltend machen. Können Sie die privaten Ausgaben nicht klar vom Betrieblichen trennen, entfällt der Steuerabzug komplett. Aus diesem Grund ist es nicht ganz einfach, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in der Steuererklärung anzusetzen. Das funktioniert nur dann, wenn der Raum ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.

Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit

Es gibt zwei Varianten, wann Sie Ihr Homeoffice steuerlich ansetzen können:

  • Der Mittelpunkt Ihrer betrieblichen Tätigkeit liegt im häuslichen Arbeitszimmer.

Die Finanzverwaltung schaut hier vor allem darauf, welche Tätigkeiten für Ihren Beruf prägend sind und ob Sie diese daheim erledigen. Dann gilt: Sie dürfen die Kosten für das Arbeitszimmer unbeschränkt ansetzen. Der zeitliche Umfang Ihrer Tätigkeit im Homeoffice gibt lediglich Hinweise, ist aber nicht entscheidend. Das häusliche Arbeitszimmer ist zum Beispiel bei Ingenieuren, Übersetzern oder Programmierern der Mittelpunkt der Tätigkeit.

  • Außer dem Homeoffice haben Sie keinen anderen Platz zum Arbeiten.

Wer kein anderes Büro hat als das Zuhause, darf die anteiligen Kosten bis zu 1.250 Euro pro Jahr für das häusliche Arbeitszimmer geltend machen. Dies ist kein Pauschbetrag, die Ausgaben müssen nachgewiesen werden.

Größe, Ausstattung, Abtrennung

Außerdem ist die Beschaffenheit des Arbeitszimmers wichtig. Der Arbeitsraum muss räumlich vom Rest der Wohnung getrennt sein. Das bedeutet, es muss in aller Regel eine Wand und eine Tür geben, die den Raum vom Wohnbereich abgrenzen. Bei einer Ein-Zimmer-Wohnung mischen sich Wohn- und Bürobereich zu stark. Die Folge: kein Ausgabenabzug.

Die Ausstattung muss einer betrieblichen Nutzung entsprechen. Das Finanzamt akzeptiert, wenn Sie für die Mittagspause ein Sofa ins Büro gestellt haben. Ein Bett oder Kleiderschrank gehören jedoch nicht ins Arbeitszimmer. 

Laufende Kosten anteilig abzugsfähig

Haben Sie die Voraussetzungen für den Steuerabzug erfüllt, müssen Sie zunächst alle laufenden Ausgaben – etwa Miete und Nebenkosten – anteilig berechnen. Dazu nehmen Sie die betrieblich genutzte Fläche des Arbeitszimmers mal hundert und teilen diesen Betrag durch die Gesamtwohnfläche der Wohnung.  

Diese regelmäßigen Aufwendungen können Sie steuerlich geltend machen:

  • anteilige Miete
  • Heizkosten
  • Strom
  • die anteiligen Kosten für die Hausratsversicherung oder Wohngebäudeversicherung
  • Grundbesitzabgaben
  • anteilige Darlehenszinsen
  • Abschreibungen auf das Gebäude, wenn es sich um Eigentum handelt

Kosten, die sich ausschließlich auf das Arbeitszimmer beziehen, dürfen Sie vollständig absetzen.

Dazu zählen:

  • Ausgaben für Renovierung
  • Reparaturen im häuslichen Arbeitszimmer
  • Reinigung
  • Kosten für Tapeten, Teppiche, Vorhänge und Lampen

Tipp

Treffen die Kriterien für ein häusliches Arbeitszimmer bei Ihnen nicht zu, haben Sie immer noch die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände in Ihrem Büro als Arbeitsmittel anzusetzen. Denn diese Kosten können Sie auch dann steuerlich geltend machen, wenn Sie die Aufwendungen für Ihr Arbeitszimmer nicht abziehen dürfen. Auf diese Weise können Ausgaben für das heimische Büro – etwa für den Schreibtisch, das Bücherregal oder den Computer – doch noch bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Vorteile des Homeoffice

  • Weniger Kosten
    Es ist erheblich preiswerter, in den eigenen vier Wänden zu arbeiten. Büromiete und Fahrkosten werden gespart.

  • Mehr Zeit
    Keine langen Wege zur Arbeit. Mehr Zeit für die Familie.

  • Flexible Arbeitszeiten
    Arbeitszeiten können weitestgehend selbst bestimmt werden. Auch spontane Nachtschichten sind unkompliziert.

  • Keine Kleiderordnung
    Wer es bequem mag, kann in der Jogginghose arbeiten. Wer sich frisch gestylt besser motivieren kann, setzt auch zu Hause auf ein korrektes Büro-Outfit.

Nachteile des Homeoffice

  • Ablenkung
    Arbeiten von Zuhause erfordert Disziplin. Die Gefahr ist groß, von der Familie, anstehender Hausarbeit oder dem Fernseher abgelenkt zu werden.

  • Kundenempfang
    Kunden erwarten in der Regel eine seriöse Büroadresse, wenn sie sich an ein Unternehmen wenden. Nicht immer ist es angebracht oder auch angenehm, Kunden bei sich zu Hause zu empfangen.

  • Feierabend
    Arbeits- und Wohnort sind identisch. Es besteht die Gefahr, dass die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwinden.

  • Austausch
    Der spontane Gedankenaustausch mit Kollegen oder Partnern fehlt. Besprechungen müssen stets langfristig geplant und organisiert werden.

Regeln für das Homeoffice

Wer sich auf längere Sicht für die Arbeit von Zuhause entscheidet, sollte für sich Regeln definieren. Damit wird der Arbeitsalltag deutlich strukturierter. Regel Nummer 1 sollte eine feste Arbeitszeit sein, die auch von der Familie und Freunden akzeptiert wird. Eine angemessene Kleidung gibt Selbstvertrauen und stärkt die Arbeitsmotivation. Gestalten Sie Ihr Arbeitszimmer möglichst professionell. Auf jeden Fall sollte es sich klar vom Rest der Wohnung abgrenzen.




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