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Düsseldorf
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| Kaufpreis: | 338.000,00 EUR | ||||||
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| Grundstücksfläche ca.: | 526,00 m² | ||||||
| Vermarktungsart: | Kauf | ||||||
| Kurzfristig bebaubar: | |||||||
| Erschließung: | Erschlossen | ||||||
| Empfohlene Nutzung: | Mehrfamilienhaus | ||||||
| Provision: | 3,57 % des Kaufpreises incl. MwSt. | ||||||
Dieses Grundstück stellt eine optimale Möglichkeit für mehrgeschossige Wohnbebauung dar – ein Mehrfamilienhaus mit Garagen / Pkw-Stellplätzen. Der rechstverbindliche B-Plan-Nr. 5680/53 vom 23.06.2007 weist das Grundstück wie folgt aus: - WB (Besonderes Wohngebiet) - GRZ 0,8 - GFZ 1,6 - Strassenfront ca. 27 m, mittlere Grundstückstiefe ca. 24 m - 4-geschossige Bebauung bis zu einer Tiefe von ca. 15,5 m, dahinter, auf weiteren ca. 8,5 m, 1-geschossig - das Grundstück ist voll erschlossen und kann sofort bebaut werden.
Mörsenbroich liegt nur ca. 4 km nördlich der City, des Weiteren grenzt der Stadtteil an ein großes Verkehrsnetz, wie zum Beispiel das Mörsenbroicher Ei oder den nördlichen Zubringer, der zur A 52 führt. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind auch direkt vor Ort. Auf der anderen Seite ist man nur einen Sprung vom Grafenberger Wald entfernt. Auf diese Weise entsteht hier ein perfektes Zusammenspiel zwischen modernem Cityflair und erholsamer Wohnumgebung. In direkter Nachbarschaft sind zahlreiche große Unternehmen ansässig, wie z.B. Mercedes Benz oder ARAG mit Hunderten von Beschäftigten. Guter und bezahlbarer Wohnraum ist hier absolut gefragt. Immer mehr Leute ziehen von Berufs wegen nach Düsseldorf; man rechnet damit, in absehbarer Zeit die 600.000–Einwohner–Marke zu übersteigen. Dieses Gebiet bietet sich als idealer Wohnort für viele Berufsstätige an, dank der kurzen Entfernung in die Stadt oder zum nördlichen Autobahnzubringer.
Für den Nachweis und/oder die Vermittlung zahlt der Käufer, unbeschadet einer Courtage der Gegenseite, bei Erwerb eines Objektes durch ihn oder einen Verwandten eine Courtage von 3,57 % incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom beurkundeten Kaufpreis bzw. Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte (Anmietung anstelle Ankauf oder Ankauf statt Anmietung) an Klaus Uckelmann Immobilien, Boarding Concept. Die Vermittlungsprovision ist auch dann zu bezahlen, wenn ein Vertrag über ein anderes dem Auftraggeber/Verkäufer gehörendes Objekt zustande kommt. Das Angebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3,57 % incl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis bzw. Wirtschaftswert des Vertrages verpflichtet, wenn der Dritte, an den die Maklerinformation weitergegeben wird, das Geschäft abschließt. Ist die von uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger des Angebotes bereits bekannt, ist uns dies schriftlich spätestens innerhalb von acht Tagen mit Angabe der Quelle mitzuteilen. Spätere Widersprüche braucht Klaus Uckelmann Immobilien, Boarding Concept, nicht gegen sich gelten zu lassen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben hinsichtlich der angebotenen Objekte kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus können wir für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.
Boarding Concept, Klaus Uckelmann Immobilien
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