Wenn Sie Ihrer Versicherung rechtzeitig Ihren Wohnungswechsel mitgeteilt haben (spätestens beim Beginn des Umzugs), besteht Versicherungsschutz sowohl für die neue als auch für die alte Wohnung (hier längstens noch zwei Monate). Sie müssen dazu den Wohnungswechsel selbst, die neue Anschrift und die Wohnfläche der neuen Wohnung (in Quadratmetern) mitteilen.
Da die Prämien sich nach den jeweiligen Tarifzonen richten, könnte sich Ihr Beitrag erhöhen. Sie haben dann innerhalb eines Monats nach Zugang der neuen Berechnung das Recht zu kündigen! Bedenken Sie bei einem Wohnungswechsel auch immer, ob Sie angemessen versichert sind, das heißt weder über- noch unterversichert. Vergleichen Sie einfach die Kosten.
Wenn Sie innerörtlich umgezogen sind, dann erkundigen Sie sich, ob die Geschäftsstelle nebst Ansprechpartner für Sie gleich bleibt. Sind Sie in eine andere Stadt gezogen, lassen Sie sich die neue Geschäftsstelle und Ihren neuen Ansprechpartner mitteilen.
Sind Sie innerhalb desselben Ortes umgezogen, reicht es, der Versicherung Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Zogen Sie von einem Ort in einen anderen, brauchen Sie eine neue Doppelkarte, da das Auto neu zugelassen werden muss. Siehe auch Auto unter Behörden.
Ziehen Sie im selben Ort um, erkundigen Sie sich, ob die Geschäftsstelle und Ihr Ansprechpartner gleich bleiben, ziehen Sie in eine andere Stadt, lassen Sie sich gleich die neue Geschäftsstelle plus Ansprechpartner nennen.
Haben Sie noch weitere Versicherungen? Überprüfen Sie Ihre Policen. Wenn Sie mehrere Versicherungen bei derselben Gesellschaft haben, genügt es vielleicht, wenn Sie Ihren Wohnungswechsel einmal angeben. Haben Sie Verträge mit verschiedenen Gesellschaften, müssen Sie jeder einzelnen die Änderung Ihrer Anschrift mitteilen.