Damit Ihre Post Sie auch in der neuen Wohnung gleich erreicht, beauftragen Sie den Nachsendeauftrag. Die Deutsche Post leitet Ihre Briefsendungen und auf Wunsch auch Pakete und Päckchen für sechs (15,20 EUR) bzw. zwölf Monate (25,20 EUR) an die neue Adresse weiter.
Den Nachsendeauftrag können Sie in einer Filiale der Deutschen Post oder auch sicher und bequem per Internet erteilen. Die Abrechnung erfolgt dann per Kreditkarte oder für registrierte Kunden per Lastschriftverfahren. Bitte beachten Sie die Vorlaufzeit von mindestens 5 Werktagen.
Ihr Postfach zieht nicht mit um, sie müssen es am alten Wohnort abmelden, den Schlüssel abgeben und am neuen Wohnort wieder beantragen. Allerdings können Sie den Nachsendeauftrag nutzen, um Ihre Post an das neue Postfach weiterleiten zu lassen. Den Nachsendeauftrag können Sie in einer Filiale der Deutschen Post oder online in der eFiliale beauftragen.
Melden Sie Ihre Postverbindungen rechtzeitig ab oder um, möglichst unter Angabe Ihrer neuen Adresse.
Wenn Sie Ihre Rente über die Post beziehen, so müssen Sie an die Adresse, die Sie auf Ihrem jährlichen Rentenanpassungsbesscheid finden, eine Mitteilung über Ihren geänderten Wohnsitz machen. Tun Sie das rechtzeitig, spätestens aber bis zum 5. des Monats, vor dem die Zahlung an die neue Adresse erfolgen soll.
Wenn Ihre Kabelgebühren nicht in Ihren Miet-Nebenkosten enthalten sind, sondern gesonderte Verträge mit der Deutschen Telekom oder anderen Betreiberfirmen bestehen, müssen Sie sich dort entsprechend um- oder abmelden.
Der Telefon-Umzug sollte kein Problem sein. Die Telekom bietet einen Umzugsservice, der Ihnen bei allen Problem rund um den neuen Telefonanschluß behilfich ist.