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Sicher umziehen mit einem AMÖ Umzugsunternehmen

powered by Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e.V.

Der Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e.V. ist die nationale Dachorganisation der deutschen Möbelspediteure. Über seine 19 Regionalverbände sind rund 1.150 Möbelspeditionen angeschlossen.

Planen Sie Ihren Umzug mit einem Umzugsunternehmen, das der AMÖ e.V. angeschlossen ist.

Ihre Vorteile, wenn Sie mit einem AMÖ Unternehmen umziehen.

Ziehen Sie mit einem Spediteur um, ist Ihr Umzug gemäß den gesetzlichen Bedingungen versichert. Die sogenannte Grundhaftung des Spediteurs beträgt 620,00 EUR pro Kubikmeter Umzugsgut. Damit werden Schäden abgedeckt, die in der Verantwortung des Spediteurs entstehen. Die Grundhaftung ist immer auf den Zeitwert des beschädigten Gutes bezogen.

Einen Haftungsausschluss gibt es für unabwendbare Ereignisse, also Schäden, auf die der Spediteur keinen Einfluss hat. Gegen die Folgen dieser Schäden hilft die Umzugstransportversicherung. Diese ist zudem als Neuwertversicherung abschließbar und deckt die Wiederbeschaffung evtl. beschädigter Einrichtungs- gegenstände ab.

Grundsätzlich haftet der Spediteur nicht für Schäden, die an nicht von ihm verpackten Umzugsgut entstehen.

Die Möbelspediteure sind verpflichtet, den Kunden über die Versicherung aufzuklären.

Informationen zu Ihrem Umzug

Wer mit einer Möbelspedition umziehen möchte wird feststellen, dass es eine Vielzahl von Anbietern gibt. Die seriösen qualifizierten Unternehmen darunter zu finden, stellt viele Umziehende vor eine schwer zu lösende Herausforderung.
Eine Möglichkeit, seriöse Anbieter zu identifizieren besteht darin, sich das AMÖ-Zertifikat vorlegen zu lassen. Nur Unternehmen, die sich jährlich neu verpflichtet haben, nach einem 10-Punkte-Katalog zu arbeiten, erhalten das Zertifikat.

Die zertifizierten AMÖ-Spediteure haben sich verpflichtet:

  • Nach den Grundsätzen und Regeln eines ordentlichen Kaufmanns zu arbeiten.
  • Ein übersichtliches und detailliertes Angebot zu erstellen.
  • Gründlich und umfassend zu beraten und eine Leistungsbeschreibung als Bestandteil des Umzugsvertrages beizufügen.
  • Ausführlich über Versicherungs- und Haftungsbestimmungen zu informieren.
  • Mit seriösen Versicherern zusammenzuarbeiten.
  • Als Umzugsberater, Transportleiter und Packer sowie für vereinbarte Handwerkerleistungen Fachpersonal einzusetzen.
  • Umweltverträgliche Verpackungsmaterialien zu benutzen. Fahrzeuge zu verwenden, die für die Beförderung von Möbeln besonders eingerichtet und ausgerüstet sind und dem derzeitigen Sicherheitsstandard entsprechen.
  • Geeignete und sichere Möbellager und Standplätze für die Fahrzeuge vorzuhalten.
  • Korrekte, nachprüfbare Abrechnungen zu erstellen.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Kunden dem Spruch der Einigungsstelle der AMÖ zu folgen.

Außerdem erfüllen die Unternehmen ihre sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Verpflichtungen.

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