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Die Versorgungsbetriebe dürfen auf keinen Fall zu spät benachrichtigt werden. Andernfalls kann es vorkommen, dass Sie für die alte Wohnung noch weiterzahlen zu müssen. Dabei ist auch das rechtzeitige Ablesen der Zähler wichtig, und zwar nicht nur am Tag des Auszugs, sondern auch gleich am Tag des Einzugs.
Um Ihr Vertragsverhältnis mit dem örtlichen Energieversorger einzugehen, müssen Sie Ihren Anschluss anmelden und den alten Zählerstand ablesen bzw. ablesen lassen. Ob Sie sich nur ummelden oder neu anmelden, hängt vom zukünftigen Versorger und davon ab, ob Sie innerhalb eines Ortes umziehen oder den Ort wechseln und ob Sie dann den Versorger behalten können.
Wenn Sie einen Vertrag mit einem neuen Gaslieferanten eingehen möchten, müssen Sie Ihren Anschluss anmelden und den alten Zählerstand ablesen oder ablesen lassen.
Sie können sich hier einen Musterbrief für Ihre Gas-Anmeldung herunterladen:
Auch Ihr Wasserzähler sollte vor dem Verbrauch neuen Wassers abgelesen werden. Ob Ihr Ansprechpartner dabei Ihr Vermieter oder ein örtlicher Versorger ist, hängt davon ab, wem Sie Ihre Abschläge oder Vorauszahlungen überweisen werden.
Sollen Ihnen die Heizkosten verbrauchsabhängig berechnet werden, muss der Vermieter die Heizkostenverteiler ablesen lassen (sofern eine Zwischenablesung nicht per Mietvertrag ausgeschlossen wurde). Bei der Heizkostenberechnung nach der Verdunstungsmethode (mit den kleinen Verdunstungsröhrchen an Ihren Heizkörpern) ist eine Zwischenablesung direkt am Anfang oder am Ende des Abrechnungszeitraums nicht möglich.
Wenn die Müllabfuhr nicht in den Nebenkosten geregelt ist, müssen Sie sich anmelden.
Allgemein wichtig ist folgendes: Lesen Sie die Zähler ab, bevor Sie irgendetwas entnehmen oder verbrauchen und nicht erst einige Tage nach Ihrem Einzug und notieren Sie sich sofort die Ergebnisse.