Wenn Sie umziehen sind Sie nicht mehr an Kündigungsfristen oder Vertragslaufzeiten gebunden. Sie können sich jetzt einen günstigeren Tarif auszusuchen. Außerdem bestimmen Sie durch die Wahl des Stromversorgers, ob Ihre Lampe durch Wasser, Sonne, Kohle, Biomasse, Atomkraft oder andere Energieträger brennt.
Natürlich müssen Sie dem alten und neuen Stromversorger etwas Zeit für die Umstellung geben. Ein paar Tage vorher den Wechsel zu beantragen kann diesen deshalb nicht zugemutet werden, wenn alles reibungslos verlaufen soll. Denken Sie also mindestens einen Monat vor dem Umzug daran, Ihre neue Adresse bei Ihrem Stromanbieter anzugeben, bzw. einen neuen Stromanbieter auszuwählen.
Das sollten Sie sich vor einem Wechsel des Stromanbieters überlegen:
• Bei allen bundesweit operierenden Stromerzeugern und den bisherigen regionalen Unternehmen kann Strom gekauft werden.
• Der Stromverbrauch unterliegt je nach Jahreszeit größeren Schwankungen. Deshalb sollte der Gesamtverbrauch (in Kilowattstunden und EUR) aus der letzten Jahresabrechnung abgelesen und mit anderen Angeboten verglichen werden.
• Wenn Sie sich aber bei einem neuen Stromanbieter anmelden, übernimmt dieser bei Ihnen übrigens auch gleich die Kündigung beim alten.
• Ein Wechsel ist in der Regel problemlos. Einfach bei den neuen Anbietern Informationen sowie ein Vertragsformular anfordern und den unterschriebenen Vertrag zurücksenden.
• Herkömmliche Energie (Braunkohle oder Atomstrom) ist zwar billiger als erneuerbare Energie aus Sonne-, Wind- und Wasserkraft. Doch wer den Strom sparsam einsetzt, kann den Ökostrom-Aufschlag mehr als wettmachen.
Infos zu Vertrag und Kündigung
Wenn Ihr neuer Stromanbieter nicht mehr liefern kann, tritt automatisch der örtliche Stromversorger, also den Stadtwerken, als Stromlieferant auf. Dadurch kommt faktisch auch ohne Unterschrift ein Vertragsverhältnis zustande. Sie werden aber niemals ohne Strom dastehen.
Wenn Sie sich für einen neuen Anbieter entscheiden, gilt nach den gültigen gesetzlichen Regelungen eine Kündigungsfrist von einem Monat. Haben Sie Ihren Stromanbieter bereits gewechselt, gelten die Bestimmungen Ihres Stromlieferanten. Diese müssen im Stromliefervertrag festgelegt sein. Aber auch hier sollten Sie sich nicht auf zu lange Fristen einlassen. Ein Monat ist ein guter Richtwert. Lassen Sie sich nicht auf zu lange Vertragslaufzeiten ein, sonst können Sie nicht vom aktuellen Marktgeschehen profitieren. Die Angebote der Stromlieferanten variieren zwischen einem und zwölf Monaten.
Das betrifft Ihre neue Rechnung
Mehrere Gerichte in Deutschland haben mittlerweile Wechselgebühren für Tarifkunden, d.h. Entgelte für die Zählerstandserfassung und Rechnungsstellung, für nicht zulässig erklärt. Die Rechnung stellt Ihnen immer der Stromversorger, bei dem Sie Kunde sind. In dieser Rechnung enthalten sind auch bereits die Kosten für Netzanschluss und Netznutzung durch die örtlichen Netzbetreiber.
Bei Ihrer Stromrechnung wird sich nichts ändern: Ihr Zähler wird einmal im Jahr abgelesen und anhand dieser Daten wird Ihre Jahresrechnung erstellt, die aus Grundpreis und Verbrauch besteht. Danach zahlen Sie regelmäßig gleichbleibende Abschläge. Den Zähler liest auch weiterhin ein Mitarbeiter Ihres örtlichen Netzbetreibers ab. Manche Versorger lassen sich den Zählerstand vom Kunden selbst ablesen und mitteilen.
Den Baukostenzuschuss, den Sie Ihrem örtlichen Netzbetreiber für Ihren technischen Anschluss gezahlt haben, müssen Sie nicht noch einmal bezahlen, wenn Ihr Netzbetreiber der alte bleibt. Aus demselben Grund kann er Ihnen aber bei einem Wechsel des Stromversorgers auch nicht erstattet werden.