Melden Sie jetzt Ihre neue Adresse einfach und bequem online per Mausklick um.
Es gibt viele Menschen, die Ihre Adresse haben und diese auch weiterhin benötigen. Teilen Sie natürlich allen Ihren Verwandten und Bekannten, Ihren Geschäftsfreunden und natürlich auch Ihrem Arbeitgeber die neue Adresse mit.
Denken Sie auch an neue Visitenkarten, Ihre Homepage oder andere Veröffentlichungen, wo Ihre Adresse genannt wird.
Ärzte, Rechtsanwalt und Steuerberater
Wenn Sie innerhalb desselben Ortes umgezogen sind, bleibt außer der Adresse im Allgemeinen alles beim Alten. Haben Sie den Wohnort gewechselt, müssen Sie genau erwägen, ob Sie Ihren Hausarzt und Rechtsanwalt oder Steuerberater behalten oder sich neue suchen. Sie können sich auch Empfehlungen geben lassen.
Tageszeitungen und Zeitschriften
Wenn Sie die Benachrichtigung nicht der Post übertragen, teilen Sie den Verlagen Ihre neue Anschrift direkt mit. Die entsprechenden Kontaktadressen finden Sie in der Regel im Impressum Ihrer neuen oder alten Zeitung.
Wartungsverträge
Wenn Sie innerhalb eines Ortes umgezogen sind, entsteht kein Problem, ansonsten erkundigen Sie sich bei Ihren Vertragspartnern, ob diese überregional arbeiten, entsprechende Schwesterfirmen in Frage kommen oder lassen Sie sich eine Firma am neuen Wohnort empfehlen.
Deutsche Bahn (wenn Sie eine Bahncard haben)
Teilen Sie Ihre neue Adresse Ihrem Ansprechpartner bei der Deutschen Bahn schriftlich mit.
Ratgeber bei einem Schulwechsel
Erkundigen Sie sich frühzeitig vor dem Umzug beim zuständigen Jugendamt im neuen Wohnort nach einem Kindergarten oder einer Schule für Ihren Nachwuchs. Sie erhalten dort Informationen über Kindergärten und Schulen in Ihrer Nähe. Die verschiedenen Bundesländer haben zum Teil erheblich voneinander abweichende Schulsysteme bzw. Lehrpläne. Daher ist es sinnvoll, sich sowohl bei den Lehrern der alten als auch der neuen Schule zu informieren.
Bei einem Umzug sollte die Schulleitung rechtzeitig über eine Abmeldung von der Schule schriftlich informiert werden. Bei minderjährigen Schülern ist die Abmeldung nur mit Unterschrift der Eltern gültig. Die schuleigenen Bücher müssen der Schule vollständig zurückgegeben werden.
Ein Schulwechsel sollte nur zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres erfolgen. Eine Änderung der Anschrift ohne Schulwechsel muss der Schule unverzüglich mitgeteilt werden.