Wenn Sie Ihrer Bank treu bleiben, teilen Sie einfach Ihrer alten Filiale Ihren Umzug mit und lassen die Geschäfte auf die neue übertragen. Viele Banken bieten einen Umzugsservice an. Teilen Sie allen, von denen Sie Geld erhalten, rechtzeitig Ihre neue Bankverbindung mit. Unter Umständen nimmt Ihnen der Umzugsservice der Bank diese Änderungsangaben ab.
Auch alle, die per Lastschrift Geld von Ihrem Konto abbuchen, müssen Ihre neue Verbindung kennen. Vollmachten für Ihr altes Konto müssen schriftlich widerrufen werden und für Ihr neues Konto müssen neue Vollmachten ausgestellt werden.
Kreditinstitute
Wenn diese Institute nicht mit Ihrer Bank identisch sind und Sie entsprechende vertragliche Bindungen haben, müssen Sie auch hier Ihre neue Anschrift mitteilen.
Postscheckkonto und Postgiro
Vielleicht können Sie die Angabe Ihrer neuen Anschrift mit den anderen Dingen verbinden, die Sie noch auf der Post zu erledigen haben. Auf der nächsten Seite finden Sie Informationen zum Ummelden des Telefons und Nachsendung der Post.
Bausparkasse
Haben Sie Bausparverträge oder Ähnliches abgeschlossen? Dann müssen Sie auch diesen Vertragspartnern Ihren Wohnungswechsel mitteilen.
Kreditkarteninstitute
Wenn Ihre Kreditkarten-Verträge über Ihre Bank laufen, dann erkundigen Sie sich, ob dort die Angabe des Wohnungswechsels genügt. Haben Sie die Verträge mit anderen Instituten direkt abgeschlossen, dann müssen Sie auch dort Ihre neue Anschrift mitteilen.
Sonstige Kreditgeber
Haben Sie Kredit oder Ähnliches bei Kaufhäusern oder anderen Firmen? Teilen Sie auch dort Ihre neue Anschrift mit. Ziehen Sie innerhalb eines Ortes um, sollte das kein Problem sein. Ziehen Sie in eine andere Stadt, dann erkundigen Sie sich nach einer möglichen Übertragbarkeit der Leistungen.
Melden Sie jetzt Ihre neue Adresse einfach und bequem online per Mausklick um.