Mieter hatte davon Gebrauch gemacht, weil der Vermieter sich nicht zu einer möglichen Untervermietung geäußert hatte. Das bedeutet aber noch keinesfalls, dass damit die Zustimmung erteilt wurde.
Bittet der Mieter den Vermieter um Erlaubnis, die Wohnung unter zu vermieten, ohne allerdings schon einen konkreten Untermieter zu benennen und äußert sich der Vermieter trotz Fristsetzung mit keinem Wort, liegt hierin trotzdem noch keine generelle Verweigerung der Untervermietungserlaubnis.
Befristeter Mietvertrag kann bei verweigerter Untervermietung gekündigt werden
Hintergrund dieser höchstrichterlichen Entscheidung war der Streit, ob der Mieter zu Recht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Der Mieter hatte einen auf drei Jahre befristeten Mietvertrag unterschrieben, wollte aber schon nach zwei Jahren aus beruflichen Gründen wieder aus der Wohnung ausziehen. Das Recht, ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, besteht aber nur in bestimmten Fällen. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zu einer Untervermietung, dann kann der Mieter gestützt auf das Sonderkündigungsrecht das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Vermieter ist nicht verpflichtet zu reagieren
Voraussetzung ist, dass der Vermieter, nachdem der Mieter einen Interessenten benannt hat, die Erlaubnis verweigert, an diese Person unterzuvermieten. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz reicht es aber nicht aus, wenn der Vermieter auf eine Anfrage des Mieters hin nicht reagiert. Entscheidend sei, dass der Vermieter nicht verpflichtet werden kann, überhaupt zu reagieren, so lange nicht ein konkreter Untermieter vorgeschlagen worden ist.
Kein stillschweigendes Einverständnis
Zwar könne der Vermieter die Situation schnell klären, indem er gegenüber dem Mieter äußert, er werde Untermieter nicht akzeptieren. Reines Schweigen des Vermieters kann aber nicht als stillschweigendes Einverständnis verstanden werden, auch dann nicht, wenn der Mieter eine Frist gesetzt hat. Etwas anderes ist das allerdings, wenn der Vermieter böswillig den Mieter erst einen Untermieter suchen lässt, obwohl er eigentlich schon für sich beschlossen hat, jeden Untermieter abzulehnen. Dies wäre treuwidrig.