In der Hausordnung sind die Regeln zum Zusammenleben der Mieter und zur Pflege und zum Erhalt der für alle zugänglichen Bereiche festgeschrieben. Doch was gehört hier eigentlich hinein und was nicht?
Meistens ist die Hausordnung schon Bestandteil des Mietvertrages. In diesem Fall kann sie vom Vermieter nicht einseitig geändert werden. Das ist nur mit Einverständnis aller Mieter möglich.
Die Hausordnung regelt z. B. die Pflege des Treppenhauses.
Ist die Hausordnung dagegen nicht von Anfang an Bestandteil des Mietvertrages, kann der Vermieter auch einseitig eine Hausordnung aufstellen. Die hier getroffenen Regelungen sind jedoch nur insoweit zulässig, als sie das Zusammenleben der Mieter im Haus organisieren, zum Beispiel Benutzungszeiten für Gemeinschaftsräume festlegen oder eine Einteilung für die Treppenhausreinigung beinhalten.
In einer solchen Hausordnung dürfen aber keine zusätzlichen, im Mietvertrag nicht genannten Pflichten für die Mieter aufgeführt werden. Steht im Mietvertrag nichts davon, dass Mieter das Treppenhaus reinigen müssen, kann eine solche Regelung auch nicht in einer nachträglich vom Vermieter erlassenen Hausordnung gegen den Willen der Mieter getroffen werden.