Bevor der Mietvertrag unterschrieben werden kann, müssen Sie sich erst einmal mit dem Vermieter einig werden. Erläutern Sie dem Vermieter, warum Sie eine neue Wohnung benötigen, anschließend können Sie über die Details des Mietvertrags sprechen.
Vielleicht suchen Sie ja zum ersten Mal eine eigene Wohnung oder Ihre bisherige Wohnung wurde durch die Geburt eines Kindes zu klein, eventuell ist durch eine neue Arbeitsstelle der Weg zur Arbeit unzumutbar weit geworden. Möglicherweise ist Ihre alte Wohnung ja auch zu teuer oder zu groß geworden ist, weil Ihre Kinder ausgezogen sind, ein Ehepartner verstorben ist oder eine Scheidung erfolgte.
In der Bewerbung muss vermerkt werden, wieviele Personen in die Wohnung einziehen.
• Beziffern Sie die Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen.
• Vermerken Sie Art, Höhe und Zusammensetzung Ihres Familieneinkommens (z. B. Gehalt oder Lohn, Rente, Bafög, Arbeitslosengeld etc.).
• Schüler, Studenten und Auszubildende müssen dem Vermieter meist eine Mietbürgschaft vorweisen. Im Regelfall erklären die Eltern in einem formlosen Schreiben eine Mietübernahmegarantie bis zu einer bestimmten Höhe.
• Geben Sie eine Obergrenze für die Miete an, die Sie bereit sind, monatlich zu zahlen.
• Legen Sie Unterlagen wie den Wohnberechtigungsschein oder den Einkommensnachweis als Anlage in Kopie bei.
• Verdeutlichen Sie kurz und sachlich die Dringlichkeit Ihres Falles sowie personengebundene Umstände, die für Sie wichtig sind, z. B. eine Wohnung mit behinderten- oder altersgerechter Ausstattung.
• Nennen Sie Ihre Wünsche hinsichtlich der Lage (Stadtteil, Stockwerk) und der Ausstattung der Wohnung, wie z.B. Fahrstuhl, Balkon, Dusche/Bad, eine bestimmte Heizungsform, Gartennutzung etc.
• Geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit sich der Vermieter mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Die wichtigen Einzelheiten sollten Sie sich dann bei einer Einigung auch im Mietvertrag wiederfinden.