ImmoblilienScout24 Der Marktführer: Die Nr. 1 rund um Immobilien

Zum Inhalt springen

Immobilienwelten
Navigation
Sie sind hier: WohnenUmzugMietertippsMietrechtKinderwagen im Treppenhaus

Kinderwagen im Treppenhaus

Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete Kinderwagenregelung, darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden.

Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung ein Parkverbot für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müsste.

powered by Deutscher Mieterbund e.V.

350 DMB-Vereine und 500 Beratungsstellen vor Ort