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Informieren Sie sich hier zum Thema Wohnungsübergabe und erfahren Sie, was Sie alles dabei beachten müssen.
Der BGH stellte klar, dass Wände beim Auszug nicht zwingend weiß gestrichen werden müssen.
Sei es beim Einzug oder Auszug, die Erstellung eines Übergabeprotokolls ist unverzichtbar.
Wenn Sie Ihre alte Wohnung aufgeben, dann kommt der Tag der endgültigen Übergabe.
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