ImmoblilienScout24 In Immobilien die Nr. 1

Zum Inhalt springen

Immobilienwelten
Navigation
Sie sind hier: WohnenUmzugMietertippsRenovierungWie müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden?

Wie müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden?

Grundsätzlich gilt: Schönheitsreparaturen müssen zwar "fachgerecht", nicht aber "fachmännisch" ausgeführt werden.

Das heißt, Sie müssen keinen Fachhandwerker beauftragen, sondern können die Arbeiten selbst durchführen - dann aber fachgerecht, was bedeutet, dass die Ausführung von "mittlerer Art und Güte" sein muss. Fenster und Heizkörper sollten sauber gestrichen sein, keine Farbe sollte auf den Beschlägen sein.
Wenn Sie die anstehenden Schönheitsreparaturen selbst in die Hand nehmen wollen, sollten Sie bedenken, dass Sie zwar finanzielle Vorteile haben, auf der anderen Seite aber ein ganz erhebliches Maß an Zeit und persönlicher Kraft investieren müssen.
Haben Sie sich für die Durchführung der Arbeiten durch einen Fachmann entschieden, so sollten Sie rechtzeitig Kostenvoranschläge von verschiedenen Malerbetrieben einholen.

  • Nutzen Sie unseren Service, um kostenlose Angebote von Malerbetrieben in Ihrer Nähe einzuholen.

Folgen, wenn Schönheitsreparaturen trotz Verpflichtung nicht durchgeführt werden
Führt der Mieter die notwendigen Schönheitsreparaturen nicht durch, zu denen er laut Mietvertrag verpflichtet ist, verletzt er den Mietvertrag. Spätestens beim Auszug wird der Vermieter die fälligen Arbeiten verlangen. Dazu muss er dem Mieter eine Mahnung schicken, in der er ihm eine letzte Frist setzt. Will er danach selbst die Maler bestellen, muss er dies in diesem Brief ankündigen. Bleibt der Mieter weiter untätig, kann der Vermieter den Ersatz der Kosten vom Mieter verlangen. Dann kann es sogar noch teurer werden: Verzögert sich durch die Fristsetzung und die folgenden Renovierungsarbeiten der Zeitpunkt, ab dem die Wohnung wieder vermietet werden kann, muss der Mieter auch den Mietausfall ersetzen. Für den Fall, dass er die Durchführung von Schönheitsreparaturen endgültig abgelehnt hat, erlischt sogar die Verpflichtung des Vermieters zur Fristsetzung. Er kann dann sofort die Handwerker bestellen.

So weit sollte man es nicht kommen lassen, denn die Ansprüche des Vermieters verjähren erst nach sechs Monaten. Vorsicht: Die Zeit, in der Mieter und Vermieter miteinander verhandeln, verlängert die Frist! Zur Deckung seines Schadens hat der Vermieter zwei Möglichkeiten: Erstens kann er die Erstattung der Kosten vom Mieter verlangen und im Ernstfall die Zahlung vor Gericht einklagen. Zweitens kann sich der Vermieter auch aus der Kaution bedienen, wenn diese beim Einzug vom Mieter hinterlegt wurde.