Wenn Sie eine Wohnung aufgeben, haben Sie eine Menge ab- und umzumelden. Jeder lebt in einem Netz diverser Beziehungen, Forderungen und Leistungen.


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  • Geprüfte Umzugsfirmen
  • Schnell & einfach
  • Damit Sie "nicht den Faden verlieren" oder etwas beim Wohnungsumzug vergessen (und Ihnen deswegen vielleicht ein Nachteil entsteht), finden Sie im folgenden eine nach Bereichen geordnete Aufstellung:
    • Versorgungsbetriebe
    • Damit sind die Betriebe gemeint, die Sie mit Gas, Wasser, Strom und Fernwärme beliefern und bei Ihnen die Mülltonnen leeren (falls dies nicht Bestandteil des Mietvertrages ist).
    • Behörden
    • Vom Einwohnermeldeamt über Finanz- und Arbeitsamt bis zur BfA reicht unsere Erinnerungsliste für Ihre obligatorischen Behördengänge.
    • Banken und Sparkassen
    • Nachsendeauftrag
    • Versicherungen
    • Vereine und Mitgliedschaften
    • Vom ADAC bis zum Zaubererclub, niemand soll vergessen werden, bei dem Sie sich abmelden sollten.
    • Sonstiges

    In dieser Kategorie werden Sie an alles erinnert, was nicht anders unterzubringen war: An eventuelle Wartungsverträge, die BahnCard oder Ihren Internet-Provider.

    Die Ummeldung vom Wohnort beim Umzug

    Damit das Ummelden unkompliziert durchgeführt werden kann, ist es unbedingt nötig, sich bei der neuen Stadt- oder Gemeindeverwaltung um eine Anmeldung des neuen Wohnortes zu kümmern. Mit dieser Anmeldung wird auch gleichzeitig die Abmeldung am alten Wohnort vorgenommen, sodass dafür nur ein Behördengang nötig ist. Gleichzeitig wird im Personalausweis die Adresse geändert. Jedes Bundesland bestimmt mit den jeweiligen Meldegesetzen, wann eine Ummeldung spätestens durchgeführt worden sein muss. Sollte diese Frist deutlich überschritten worden sein, können die Kommunen ein Bußgeld verhängen.




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    So wird das Fahrzeug umgemeldet

    Sollte beim Umzug ein Fahrzeug mitgeführt werden, muss dieses ebenfalls auf die neue Adresse umgemeldet werden. Dabei lässt sich mittlerweile das alte Kennzeichen behalten und muss nicht mehr gegen ein neues Nummernschild ausgetauscht werden. Beim Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sollten wichtige Papiere wie die Fahrzeugzulassung, Versicherungsbescheinigung, etc. unbedingt mitgebracht werden. Das Ummelden des Fahrzeugs ist kostenpflichtig.

    Wenn Sie das Auto nicht um-, sondern sogar gleich ganz abmelden wollen, weil Sie an Ihrem neuen Wohnort kein Fahrzeug mehr benötigen, haben wir für Sie ebefalls alle Infos zusammengestellt.

    Anmeldung bei einem neuen Stromanbieter

    Die rechtzeitige Ummeldung beim bisherigen Stromversorger ist besonders wichtig, damit weiterhin Strom von diesem genutzt werden kann. Wenn der Wohnungsumzug innerhalb des Netzgebietes des Versorgers stattfindet, ist dies problemlos möglich. Die anfallenden Stromkosten können sich je nach neuer Größe der Wohnung verändern. Dabei sollte er sechs bis acht Wochen vor dem Umzugstermin über die neue Adresse informiert werden. Andernfalls würde die Wohnung mit Strom eines örtlichen Anbieters versorgt werden, wobei der Grundversorgungstarif höher wäre.

    Soll der Stromversorger gewechselt werden, muss die rechtzeitige Kündigungsfrist des ehemaligen Versorgers beachtet werden. Außerdem muss der neue Anbieter frühzeitig informiert und ein Vertrag abgeschlossen werden.

    Weitere Ummeldungen beim Wohnungsumzug

    Damit beim Umzug das Festnetz und das Internet weiterhin genutzt werden kann, ist eine Ummeldung beim bisherigen Anbieter nötig. Außerdem ist es sinnvoll den Arbeitgeber über den Umzug zu informieren, damit wichtige und vertrauliche Briefe an ihre neue Adresse geschickt werden. Zusätzlich sollten alle Dienstleister, mit denen regelmäßiger Kontakt besteht, informiert werden. Darunter fallen die Bank, verschiedene Versicherungen, Vereine, die Rundfunkgebühren-Stelle oder der Mobilfunkanbieter. Das rechtzeitige Informieren dieser Stellen ist ratsam, da Postsendungen ansonsten an die alte Adresse geschickt werden könnten. Sollte eine rechtzeitige Ummeldung dennoch vergessen werden, kann bei der Post ein Nachsendeantrag ausgefüllt werden. So werden Briefe an die neue Adresse weitergeleitet.

    FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Ab- und Ummelden

    Wie erfolgt die Ummeldung beim Umzug und was sind die rechtlichen Anforderungen?

    Die Ummeldung beim Umzug erfordert eine Anmeldung des neuen Wohnorts bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Diese Anmeldung gilt gleichzeitig als Abmeldung am alten Wohnort, und Ihre Adresse wird im Personalausweis aktualisiert. Die genauen rechtlichen Anforderungen variieren je nach Bundesland und sind in den jeweiligen Meldegesetzen festgelegt. Es ist wichtig, die Meldefristen einzuhalten, da verspätete Ummeldungen zu Bußgeldern führen können.

    Wie wird das Fahrzeug beim Umzug umgemeldet?

    Beim Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug auf die neue Adresse ummelden. In den meisten Fällen können Sie Ihr altes Kennzeichen behalten, ohne es gegen ein neues Nummernschild austauschen zu müssen. Bei einem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle sind wichtige Dokumente wie die Fahrzeugzulassung und die Versicherungsbescheinigung mitzubringen. Die Ummeldung des Fahrzeugs ist mit Kosten verbunden. Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr benötigen, können Sie es auch abmelden.

    Wie erfolgt die Anmeldung bei einem neuen Stromanbieter und welche Schritte sind zu beachten?

    Die rechtzeitige Ummeldung beim bisherigen Stromversorger ist entscheidend, um die ununterbrochene Stromversorgung sicherzustellen. Falls Ihr Umzug innerhalb des Versorgungsnetzgebiets des aktuellen Anbieters liegt, ist die Ummeldung problemlos möglich. Die Stromkosten können sich je nach Größe der neuen Wohnung ändern. Daher sollten Sie Ihren Stromversorger sechs bis acht Wochen vor Ihrem Umzugstermin über Ihre neue Adresse informieren. Andernfalls wird Ihre Wohnung mit Strom von einem örtlichen Anbieter versorgt, zu potenziell höheren Grundversorgungstarifen. Wenn Sie den Stromversorger wechseln möchten, beachten Sie die Kündigungsfrist des aktuellen Versorgers und schließen Sie rechtzeitig einen Vertrag mit dem neuen Anbieter ab.

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