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Wohnungsübergabeprotokoll

Ob der Mieter beim Auszug aus der Wohnung renovieren oder Reparaturen durchführen muss, ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern häufig auch eine Frage des tatsächlichen Zustandes der Wohnung. Ohne Wohnungsübergabeprotokoll ist nach Auszug und Schlüsselübergabe oft nur schwer nachweisbar, wer tatsächlich einzelne Schäden in der Mieterwohnung verursacht hat. Das gleiche gilt beim Einzug in die neue Wohnung. Als Protokoll bietet sich einerseits eine reine Sachverhaltsaufnahme an, in der der Vermieter selbst den Zustand der Wohnung dokumentiert. Da dies im Falle eines etwaigen Rechtsstreits allerdings anfechtbar ist, sollte man einen fachkundigen Zeugen hinzuziehen.

Die andere Dokumentationsmöglichkeit ist das sogenannte Wohnungsübergabe- oder Abnahmeprotokoll, das gemeinsam von Vermieter und Mieter erstellt und auch unterzeichnet wird. Im Rahmen des Wohnungsübergabeprotokolls sollte für jeden einzelnen Raum der Wohnung festgehalten werden, ob die Mietsache in Ordnung ist bzw., welche konkreten Mängel festgestellt wurden. Das Protokoll muss von Mieter und Vermieter bzw. seinem Beauftragten, zum Beispiel dem Hausverwalter, unterschrieben werden. Mit Hilfe des Wohnungsübergabeprotokolls wird jedoch nicht automatisch festgelegt, wer Schäden an der Mieterwohnung beseitigen muss. Es dient lediglich als Beweismittel dafür, inwieweit die Wohnung in Ordnung bzw. mangelhaft war. So kann der Vermieter zum Beispiel keinen Reparaturanspruch mehr durchsetzen, wenn er bereits bescheinigt hat, der Zustand der Wohnung sei ordnungsgemäß.

Generelles Ziel sollte es für den Vermieter vor dem Hintergrund eines möglichen Rechtsstreits sein, beim Einzug des Mieters ein von beiden Seiten unterzeichnetes Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen und beim Auszug ohne Beteiligung des Mieters mit fachkundigen Zeugen eine eigene Sachverhaltsaufnahme zu machen.