"Wir gehen davon aus, dass infolge der Hartz-IV-Gesetze es mittelfristig 100.000 Umzüge von Mietern in preiswertere Wohnungen geben wird", erklärte Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips auf der Berliner Pressekonferenz seiner Organisation. "Betroffen wären damit etwa 3 Prozent aller ALG-II-Bezieher." Schon bisher forderten die zuständigen Behürden etwa 3 Prozent der Sozialhilfeempfänger zu Wohnkostenreduzierungen bzw. zu einem Umzug auf. Auch erste Erfahrungen auf örtlichen Wohnungsmärkten zeigen, dass mindestens in 3 Prozent der Fälle die tatsächlichen Mieten der Betroffenen über den von den Kommunen angesetzten "angemessenen" Kosten liegen.
Immer dann, wenn die Wohnkosten des ALG-II-Beziehers von den Kommunen bzw. Arbeitsagenturen als unangemessen hoch eingestuft werden, erfolgt eine schriftliche Mitteilung an den Betroffenen, dass die Wohnkosten zu senken sind. Hierfür steht dem ALG-II-Bezieher nach dem Gesetz regelmäßig eine Frist von 6 Monaten zur Verfügung. Zur Kostenreduzierung kann er einen Teil seiner Wohnung untervermieten oder auch versuchen, eine preiswertere Wohnung anzumieten. Unternimmt der Betroffene nichts zur Kostenreduzierung, wird die Kommune oder Arbeitsagentur die Unterkunftskosten auf das angemessene Maß reduzieren. Der ALG-II-Bezieher muss die Differenz zwischen seinen tatsächlichen und den angemessenen Kosten selbst tragen. Kann der ALG-II-Bezieher trotz aller Anstrengungen keine preiswertere Wohnung finden, muss die Behörde eine umfassende Prüfung des Einzelfalls vornehmen und abklären, ob eine Anpassung der Wohnkosten überhaupt möglich und zumutbar ist.
"Angesichts dieses Prüfungsablaufes wird das Thema Wohnkosten, Kostenreduzierung und Umzüge voraussichtlich erst ab Frühjahr 2005 bzw. in der zweiten Jahreshälfte für die Betroffenen zu einer entscheidenden Frage werden", erklärte Rips.
Der Mieterbund-Direktor forderte, den Begriff der "angemessenen Mieten" bundesweit auf vergleichbare Grundlagen zu stellen. "Zur Zeit herrscht hier ein heilloses Durcheinander. Jede Kommune hat eine andere Lösung gefunden, wie die Angemessenheit der Wohnkosten festgestellt und festgelegt werden kann. Nicht nur die Mieten selbst, auch die Betriebskosten oder die Heizkosten werden teilweise nur bis zu einem bestimmten Betrag angerechnet. Das ist aus unserer Sicht falsch.
An die Städte und Gemeinden appellierte Rips, in allen Fällen sorgfältig abzuwägen, ob einem ALG-II-Bezieher tatsächlich eine Wohnkostenreduzierung und damit letztlich der Anstoß zu einem Umzug zugemutet werden kann. "Hier muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden."
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