Schätzungen
Nach der Heizkostenverordnung muss der Verbrauch einer Wohnung (Nutzeinheit) eingeschätzt werden, wenn eine Ablesung nicht möglich war. Bei zwei vergeblichen Ableseversuchen ist eine Einschätzung des Verbrauchs zulässig, die entweder nach vergleichbaren Räumen oder dem prozentualen Vorjahresanteil erfolgt. Besteht darüber hinaus bei Verdunstungsheizkostenverteilern keine Möglichkeit, die Geräte mit neuen Ampullen wieder funktionsbereit zu machen, muss bei Verdunstungsheizkostenverteilern auch in der Folgeabrechnung geschätzt werden. Sie sollten deshalb zum Ablesetermin den Zugang zu Ihrer Wohnung unbedingt sicherstellen.
Selbstablesung
Bei Wohnungswechsel ist auch eine Selbstablesung der Heizkostenverteiler und Wasserzähler müglich (Zwischenablesung). Empfehlenswert ist eine gemeinsame Ablesung von altem und neuem Wohnungsnutzer oder zusammen mit dem Hausbesitzer als Zeugen (z. B. bei der Wohnungsabnahme). Jahreshauptablesungen künnen aber wegen des Ampullenwechsels und dem Plombentausch nur von Mitarbeitern des Messdienstunternehmens vorgenommen werden.
Skalensysteme
Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip gibt es zwei Skalensysteme
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