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Nebenkostenabrechnung

Mit der seit dem 1. September 2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreform wurde das Mietrecht formal vereinfacht: Die bisher in zahlreiche Gesetze "verstreuten" mietrechtlichen Regelungen werden nun im Bürgerlichen Gesetzbuch zentral zusammengefasst. Die einzelnen Paragraphen werden kürzer werden als bisher, die Sprache wird moderner, und überholte Regelungen werden ersatzlos gestrichen.

Die wichtigsten Neuregelungen im Einzelnen:

Nebenkostenabrechnung:

Der bisher nur für Sozialwohnungen geltende Grundsatz, dass Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode ihren Mietern die Nebenkostenabrechnung zugeschickt haben müssen und bei späteren Abrechnungen keine Nachforderungen mehr stellen können, gilt künftig für alle Mietverhältnisse.