Mit der seit dem 1. September 2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreform wurde das Mietrecht formal vereinfacht: Die bisher in zahlreiche Gesetze "verstreuten" mietrechtlichen Regelungen werden nun im Bürgerlichen Gesetzbuch zentral zusammengefasst. Die einzelnen Paragraphen werden kürzer werden als bisher, die Sprache wird moderner, und überholte Regelungen werden ersatzlos gestrichen.
Die wichtigsten Neuregelungen im Einzelnen:
Die Kappungsgrenze, d. h. die prozentuale Grenze für Mieterhöhungen, sinkt nach den Änderungen von 30 auf 20 Prozent. Obergrenze bleibt aber die ortsübliche Vergleichsmiete.
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