Mit der seit dem 1. September 2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreform wurde das Mietrecht formal vereinfacht: Die bisher in zahlreiche Gesetze "verstreuten" mietrechtlichen Regelungen werden nun im Bürgerlichen Gesetzbuch zentral zusammengefasst. Die einzelnen Paragraphen werden kürzer werden als bisher, die Sprache wird moderner, und überholte Regelungen werden ersatzlos gestrichen.
Die wichtigsten Neuregelungen im Einzelnen:
Index- und Staffelmietverträge sollen in Zukunft zeitlich unbeschränkt zulässig sein. Bei der Staffelmiete soll dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, bei der Indexmiete soll der Mietpreis auf einen allseits bekannten Preisindex (Lebenshaltungskostenindex) beschränkt werden.
powered by Deutscher Mieterbund e.V.