Mit der seit dem 1. September 2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreform wurde das Mietrecht formal vereinfacht: Die bisher in zahlreiche Gesetze "verstreuten" mietrechtlichen Regelungen werden nun im Bürgerlichen Gesetzbuch zentral zusammengefasst. Die einzelnen Paragraphen werden kürzer werden als bisher, die Sprache wird moderner, und überholte Regelungen werden ersatzlos gestrichen.
Behinderte Mieter haben Anspruch auf Duldung eines behindertengerechten Umbaus der Wohnung, auf eigene Kosten, und - soweit gefordert - gegen Zahlung einer zusätzlichen Sicherheit an den Vermieter und mit Rückbau-Verpflichtung.
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