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Betriebskostenspiegel - Überblick

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Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist ein Transparenzinstrument, mit dem eine Vergleichbarkeit der Betriebskosten in Deutschland hergestellt werden soll

Dem neuen Betriebskostenspiegel 2007 liegen rund 17.000 Abrechnungen des Abrechnungsjahres 2006 zugrunde. Diese Daten beziehen sich auf etwa 9 Millionen Quadratmeter Mietwohnungsfläche, so dass eine umfassende und repräsentative Aussage zur Durchschnittshöhe von Betriebskosten in Deutschland möglich ist. Der Betriebskostenspiegel wird bearbeitet von der Konstanzer Firma mindUp Web + Intelligence GmbH.

Ziel des Betriebskostenspiegels ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit sowohl für Wohnungssuchende als auch für die mehr als 21 Millionen Haushalte herzustellen, die jährlich Betriebskostenabrechnungen erhalten. Gleichzeitig soll der Betriebskostenspiegel Anhaltspunkte für eine Überprüfung der Abrechnung nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten liefern, und er soll Vermietern Hinweise geben, wo Einsparmöglichkeiten existieren und Maßnahmen eingeleitet werden sollten, um überhöhte Betriebskosten zu reduzieren.

  • Mit Hilfe des Betriebskostenspiegels können Mieter überblicken, ob die einzelnen Kosten der Höhe nach plausibel sind.
  • Wohnungssuchende können vor Abschluss des neuen Mietvertrages erkennen, ob die vorgegebenen Vorauszahlungen realistisch sind, bzw. sie erhalten Informationen, mit welcher Gesamtmietbelastung tatsächlich zu rechnen ist.
  • Im Zuge der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen bieten Betriebskostenspiegel Anhaltspunkte für überhöhte oder unwirtschaftliche Kostenpositionen.
  • Vermieter haben die Chance, Ausreißerpositionen zu erkennen, vergleichsweise hohe Ausgaben für einzelne Betriebskostenarten zu identifizieren und ggf. Maßnahmen zur Kostenreduzierung einzuleiten.

Abweichungen von den Durchschnittswerten können zum Anlass genommen werden, bestimmte Kostenarten zu überprüfen. Vor allem, wenn Ihre Betriebskostenabrechnng über 10 Prozent über dem Durchschnittswert liegt, sollten Sie Ihren Vermieter um zusätzliche Erklärungen oder Einsicht in die Rechnungsunterlagen bitten. Ein verbindliches Instrument zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen stellt der Betriebskostenspiegel nicht da.

Hier gelangen Sie zu den aktuellen Betriebsspiegel-Daten

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