Mit dem Energieausweis soll der Verbraucher Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes an die Hand bekommen. Zusätzlich werden Empfehlungen hinsichtlich Modernisierungsmaßnahmen gegeben, um den Geldbeutel zu entlasten und die Umwelt zu schützen. Durch die Berechnung des Energiebedarfs oder durch das Auswerten des Verbrauchs kann die energetische Qualität ermittelt werden. Der Energieausweis wird vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben und ist in der Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2007 geregelt.
Dabei kann die Energieeffizienz auf unterschiedliche Weise verwertet werden. Zum einen wird der Energiebedarf einer Immobilie dokumentiert und zum anderen kann der Energieverbrauchskennwert auf der Basis des tatsächlichen Verbrauchs Informationen über den energetischen Zustand liefern.

Bei Wohngebäuden versteht man unter dem Energiebedarf die Energie, die zur Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser benötigt wird. Dieser Wert wird auf der Basis von Berechnungen gewonnen, die sich auf individuelle Gegebenheiten der Immobilie beziehen. Die spezifischen Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner und auch die Lage finden dabei keine Berücksichtigung.
In erster Linie kommen die Außenwände eines Gebäudes, die technische Anlage zur Gewinnung von Wärme und Warmwasser wie auch das Dach auf den Prüfstand, um den Energiebedarf zu berechnen. Die Werte, die im Energieausweis angegeben werden, berücksichtigen das komplette Gebäude, wobei sich die Berechnungen nicht auf einzelne Wohneinheiten beziehen. Der Energiebedarfswert ist neutral, weil individuelles Verbrauchsverhalten nicht einfließt und vielmehr das Ziel verfolgt wird, die energetische Qualität eines Gebäudes objektiv auszudrücken.

Der tatsächliche Energieverbrauch eines Gebäudes innerhalb der vergangenen drei Jahre wird mit dem Energieverbrauchskennwert ausgedrückt. Jedoch müssen auch äußere Umstände einbezogen werden, wie witterungsbedingte Umstände oder Leerstände in einem Wohngebäude. Weicht dieser Wert über das normale Maß hinaus ab, muss er durch das Einbeziehen äußerer Umstände bereinigt werden.
Die so genannte Witterungsbereinigung umschreibt den ermittelten Energieverbrauch, der sich am durchschnittlichen Klima der vergangenen Jahre orientiert. Auf diese Weise soll die Objektivität des Energieverbrauchskennwertes sicher gestellt werden, damit außergewöhnliche klimatische Bedingungen oder regional abhängige Umstände keinen Einfluss nehmen können.
Der Energieverbrauchskennwert wie auch der bedarfsorientierte Energieausweis liefern jedoch keine exakten Ergebnisse hinsichtlich des tatsächlichen Energieverbrauchs, sondern geben lediglich Orientierungshilfen.