
Gezielte Gebäudesanierungsmaßnahmen führen nicht nur zur Verringerung des CO2-Ausstoßes, sondern helfen auch, Energiekosten zu reduzieren. Das seit dem 1. April 2009 aufgelegte KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" bietet die Möglichkeit, entweder einen zinsgünstigen Kredit, oder einen Zuschuss zu beantragen. Wer als Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung keine Darlehensförderung beantragt, kann sich für die attraktive Zuschussvariante entscheiden. Eine Sonderförderung wird parallel dafür in Aussicht gestellt, wenn Nachtstromspeicherheizungen ausgetauscht, oder die Heizung optimiert werden soll. Auch für die Inanspruchnahme einer Baubegleitung winken Förderungen.
Wird ein Wohngebäude selber genutzt, oder soll es vermietet werden, können energetische Sanierungsmaßnahmen den Wert steigern. Zinsverbilligte Darlehen der staatlichen Förderbank vereinfachen die Finanzierung der baulichen Maßnahmen. Dabei werden zwei Möglichkeiten angeboten, vom KfW- Programm „Energieeffizient Sanieren“ zu profitieren.
1) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Grundsätzlich werden energetische Sanierungsmaßnahmen über die Staatliche Bank gefördert, die das Ziel verfolgen, die Kriterien des KfW- Effizienzhauses zu erreichen. Auf der Basis, dass der Jahresprimärenergiebedarf und Wärmeverlust dieses Haustyps nicht die Werte eines entsprechenden Neubaus nach der Energieeinsparverordnung 2007 überschreiten darf. (KfW-Effizienzhaus 100).
Wer durch die Maßnahmen die erforderlichen Kriterien eines KfW-Effizienzhauses 70 anstrebt, muss dafür sorgen, dass die Werte um wenigstens 30 Prozent darunter liegen. Jedoch gilt der Grundsatz, dass alle durchgeführten Maßnahmen von einem Fachmann bestätigt werden müssen.
2) Einzelmaßnahmen oder der Mix unterschiedlicher Maßnahmen
Grundsätzlich werden über dieses neu aufgelegte Förderprogramm Einzelmaßnahmen wie Dämmungen, der Einbau einer Lüftungsanlage, der Austausch einer veralteten Heizung und der Neueinbau von Fenstern gefördert. Dabei können die einzelnen Sanierungsmaßnahmen untereinander frei kombiniert werden. au einer Lüftungsanlage. Diese Maßnahmen können frei miteinander kombiniert werden.
Bis zu 100 Prozent von den Investitionskosten, die förderfähig sind, können über die KfW- Bank finanziert werden. Konkret kann der Immobilienbesitzer für Sanierungsmaßnahmen, die den Standard des KfW- Effizienzhauses erreichen sollen, bis zu 75.000 Euro für einzelne Maßnahmen und bis zu 50.000 Euro für Kombinationen aus unterschiedlichen Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Werden dadurch die erforderlichen Kriterien eines KfW-Effizienzhauses erfüllt, wird ein Tilgungszuschuss in Aussicht gestellt. Dieser beträgt 5 Prozent (KfW-Effizienzhaus 100) und. 12,5 Prozent (KfW-Effizienzhaus 70) vom Zusagebetrag.

Wer als Immobilienbesitzer energetisch sanieren will, kann auch von der Zuschussvariante profitieren. Im Grundsatz gilt: Je effektiver sich die Sanierungsmaßnahmen auswirken, desto höher fallen die Förderbeträge aus. Bis zu 17,5 Prozent Zuschuss von den förderfähigen Investitionskosten fließen aus dem Programm. Bis zu einer Summe in Höhe von maximal 13.125 Euro je Wohneinheit werden berücksichtigt, wenn durch die Sanierungsmaßnahmen, orientiert an der Energieeinsparverordnung, die Werte um 30 Prozent unterschritten werden. Für einzelne Maßnahmen stellt die Förderbank fünf Prozent von den förderfähigen Investitionskosten als Zuschuss in Aussicht und dies bis zu einem Betrag in Höhe von 2.500 Euro je Wohneinheit.
Wer Fördergelder aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" erhalten möchte, muss sich frühzeitig um die Antragstellung kümmern. Grundsätzlich gilt, dies vor dem Beginn der Maßnahmen zu tun. Planungs- und Energieberatungsleistungen gehören nicht dazu.
Kreditanträge für die KfW- Bank können bei einer Bank der individuellen Wahl mit den dort vorrätigen Antragsvordrucken gestellt werden. Wichtig ist, diesem Antrag auch die unterschriebene Bestätigung beizulegen, die sich auf das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren" bezieht.
Wer sich für die Zuschussvariante der Förderbank entscheidet, muss einen entsprechenden Antrag direkt bei der Bank stellen. Ebenso direkt bei der Förderbank muss der Antrag für eine Sonderförderung gestellt werden. Zu berücksichtigen ist, dass dies bis höchstens ein halbes Jahr nach Beendigung der Maßnahmen möglich ist. Förderfähig sind lediglich Maßnahmen, die nach dem 31. März 2009 beendet wurden.