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Zäune und Einfriedungen

Eine Einfriedung grenzt das Grundstück von anderen Grundstücken und öffentlichen Flächen ab.

Holzzaun

Die Bauaufsichtsbehörde kann über Gestaltungssatzungen Einfluss auf Höhe und Material der Einfriedung nehmen. Zäune und Einfriedungen sind bauliche Anlagen und deshalb genehmigungspflichtig.

Man unterscheidet:

  • Abgrenzungen,
  • Sonderformen wie Sicherheits-, Schallschutz-, Blendschutz-, Sichtschutz- und Windschutzzäune sowie
  • Zier- und Schmuckzäune mit passenden Zauntoren und -türen in verschiedener Ausführung (Drahtzäune, Holzzäune, Holzwerkstoffzäune, Kunststoffzäune, Glaszäune, Metallzäune)

Einfriedungen können auch als geschlossene oder durchbrochene Mauer oder als Sockelmauer mit Pfeilern zur Aufnahme von Füllelementen ausgeführt werden. Hecken geben zusätzlich Windschutz und Nistmöglichkeit für Vögel.

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