Gitter sind entweder starr eingebaut oder beweglich als Scheren- oder Rollgitter. Feststehende Gitter sollten aus Rohrhohl- oder Vollprofilen aus verzinktem Stahl oder aus Edelstahl bestehen. Der maximale Querabstand sollte maximal 100 mm betragen und die Querverstrebungen an den Kreuzungspunkten verschweißt sein. Die Enden der Gitterstäbe sollten am Ende aufgespreizt und mindestens 80 mm tief in der Wand verankert sein. Bei Kellerfenstern mit Lichtschächten sollte die Gitterrostabdeckung mit einer Abhebesicherung versehen oder ein Rollkern-Gitter horizontal in den Lichtschacht oder vertikal vor das Kellerfenster eingebaut werden.
Die folgende Kostenübersicht 'Mechanische Haussicherheit' wird Ihnen eine Ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechende Auswahl ermöglichen.