ImmoblilienScout24 Der Marktführer: Die Nr. 1 rund um Immobilien

Zum Inhalt springen

Immobilienwelten
Navigation
Sie sind hier: WohnenUmbauServicesNews & aktuelle Infos

Beeinträchtigung der Nachbarwand durch Abriss: Ausgleichsanspruch?

Seine Nachbarn kann man sich bekanntlich nicht aussuchen. Stattdessen muss man darauf hoffen, einen verträglichen Nachbarn zu erwischen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Eigentum mit dem des Nachbarn - beispielsweise in Form eines Doppelhauses - fest verbunden ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat entschieden, dass ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch besteht, wenn ein Nachbar seine Doppelhaushälfte umbaut oder abreißt und so die gemeinsame Wand in ihrer Funktionalität und Stabilität beeinträchtigt wird.

Abriss einer Doppelhaushälfte

Beeinträchtigung der Nachbarwand durch Abriss: Ausgleichsanspruch?Wohnt man nahe beieinander, muss man stets Rücksicht auf den Nachbarn nehmen! ©fotolia.com/pics

Im zugrunde liegenden Fall riss ein Immobilieneigentümer seine Doppelhaushälfte ab, um ein neues Gebäude auf sein Grundstück zu bauen. Die nötige Baugenehmigung hatte er – ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter, z. B. von Nachbarn – von der Gemeinde erhalten. Das neue Gebäude wurde jedoch einige Zentimeter von der Grundstückgrenze entfernt errichtet, sodass die bisher gemeinsame Nachbarwand zur Außenwand der verbliebenen Doppelhaushälfte wurde. Deren Eigentümer sah dadurch unter anderem die Statik seines Gebäudes gefährdet und begehrte die Sicherung seiner Haushälfte auf Kosten seines Nachbarn.

Keine Duldungspflicht des Nachbarn

Das OLG Brandenburg gab ihm Recht und bejahte einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch entsprechend des § 906 II 2 BGB. Der Abriss der Haushälfte könne zwar nicht verboten werden, habe aber die Funktionalität der Nachbarwand beeinträchtigt, da diese plötzlich zur Außenwand wurde, ohne die dafür nötigen Voraussetzungen (z. B. Dämmung) zu haben. Im Übrigen wurde das bisher gemeinsame Dachgebinde durch den Abriss aufgelöst, sodass die Statik erheblich gefährdet sei. Der bauwütige Grundstückseigentümer habe diese negativen Auswirkungen auf das Nachbargebäude verursacht und müsse daher die Kosten für die Beseitigung des bedenklichen Zustandes zahlen. Die Baugenehmigung führe nicht zu einer Duldungspflicht der Umbaumaßnahmen, da sie gerade ohne Rücksicht auf die Rechte des Nachbarn erteilt worden war. (Sandra Voigt/VOI)

(OLG Brandenburg, Urteil v. 21.04.2011, Az.: 5 U 51/09)

anwalt.de Tipp

Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 II 2 BGB analog besteht dann, wenn von einem Grundstück rechtswidrige Einwirkungen ausgehen, die zu Nachteilen des Nachbargrundstücks führen und von dessen Eigentümer nicht geduldet werden müssen.

powered by anwalt.de

einfach zum Anwalt

anwalt.de - einfach zum Anwalt

Aufgrund der unvorhersehbaren und schnellen Änderungen in Gesetzgebung und Rechtssprechung kann weder die ImmobilienScout24 GmbH noch die anwalt.de services AG eine Haftung für die juristische Richtigkeit und Aktualität der von anwalt.de gelieferten Inhalte übernehmen.

Partnerangebote

Archiv

Alle Veröffentlichungen stehen Ihnen in unserem umfangreichen News-Archiv weiterhin zur Verfügung.