Berlin, 21. Oktober 2008 - Rund 90 Prozent aller Mietverträge in Deutschland enthalten laut Schätzung des Deutschen Mieterbunds unwirksame Klauseln. Welche Vereinbarungen typischerweise unwirksam sind und wie sich Mieter im Streitfall verhalten können, erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund im aktuellen ImmobilienScout24-Audiomagazin.
So sind viele Auflagen, die Schönheitsreparaturen und Renovierungspflichten betreffen, rechtlich nicht zulässig. Zudem wissen viele Mieter nicht, dass ein pauschales Verbot zur Haustierhaltung im Mietvertrag generell unwirksam ist. Unsicherheit herrscht oftmals auch bei gültigen Kündigungsfristen für Mieter und zulässige Kündigungsgründe seitens des Vermieters, bei Angaben zur Mieterhöhung im Vertrag, Verboten zur Untervermietung sowie Besuchsregelungen.
Über die häufigsten unwirksamen Klauseln in Mietverträgen informiert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in der neuen Folge des ImmobilienScout24-Podcasts. Das Audiomagazin im Internet liefert Interessenten zweiwöchentlich wichtige Informationen und praktische Tipps rund um das Thema Immobilie.
Der Podcast "Schwarz auf weiß: Gilt wirklich alles, was im Mietvertrag steht?":
http://www.immobilienscout24.de/news/tipps-der-redaktion/10560.html
Alle Audio-Ratgeber von ImmobilienScout24:
http://www.immobilienscout24.de/news/tipps-der-redaktion/10536.html