Tragen Sie hier die Größe ihres Grundstücks ein. Genau genommen ist hier die Fläche innerhalb der Grundstücksgrenzen und ab der Straßenbegrenzungs- linie gemeint.
Eine Straßenbegrenzungs- linie kann in einem B-Plan so festgelegt sein, dass sie innerhalb der anliegenden Grundstücke liegt. In einem solchen Fall verkleinert sich die hier anzusetzende Grundstücksfläche entsprechend.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) finden Sie im Bebauungsplan (B-Plan), sofern einer zu Ihrem Grundstück existiert. Allgemein wird dieser Wert von der zuständigen, planenden Baubehörde festgelegt und ist auch bei dieser zu erfragen. Makler verfügen mitunter auch über diese und alle anderen Planungsinformationen, die ein Grundstück betreffen.
Ist kein B-Plan vorhanden und hat die Behörde keine eigene Festsetzung bezüglich der GFZ getroffen, so ergibt sie sich aus dem Flächennutzungsplan und den darin festgelegten Baugebieten. Für jedes Baugebiet gibt es eine Obergrenze für die GFZ.
Ihr Grundstück liegt in der Regel in einem der folgenden Baugebiete:
Die Grundflächenzahl (GRZ) finden Sie im Bebauungsplan (B-Plan), sofern einer zu Ihrem Grundstück existiert. Allgemein wird dieser Wert von der zuständigen, planenden Baubehörde festgelegt und ist auch bei dieser zu erfragen. Makler verfügen mitunter auch über diese und alle anderen Planungsinformationen, die ein Grundstück betreffen.
Ist kein B-Plan vorhanden und hat die Behörde keine eigene Festsetzung bezüglich der GRZ getroffen, so ergibt sie sich aus dem Flächennutzungsplan und den darin festgelegten Baugebieten. Für jedes Baugebiet gibt es eine Obergrenze für die GRZ.
Ihr Grundstück liegt in der Regel in einem der folgenden Baugebiete:
Sie Können Ihren Wohnraum erweitern indem Sie ein Kellergeschoss hinzu rechnen.
Vorraussetzung dafür ist, dass dieses nicht als Vollgeschoss nach den Festsetzungen Ihrer Landesbauordnung ausgebildet ist. Dazu darf die Deckenoberkante des Kellers im Mittel nicht mehr als 1,40 m über der festgelegten Geländeoberfläche hinausragen und nur über weniger als zwei Drittel der Grundfläche darf die lichte Höhe von 2,30 m überschritten sein.
Erweiterung Dach:
Sie Können Ihren Wohnraum erweitern indem Sie ein Dachgeschoss hinzu rechnen. Genauer gesagt nutzen Sie neben den baurechtlich möglichen Vollgeschossen den vorhandenen Dachraum mit aus. Vorraussetzung dafür ist, dass dieses Dachgeschoss so ausgebildet ist, dass es nicht als Vollgeschoss nach Landesbauordnung gilt. Dazu darf ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes Geschoss (Staffelgeschoss) oder das Geschoss im Dachraum die lichte Höhe von mehr als 2,30 m nur über weniger als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses haben.